27
Aug 2010

Vitalstoffe haben keine Lobby

Thema: Gesundheit & Politik

Es klingt dramatisch: Wenn nicht bis zum 31. August gehandelt werde, könnten Vitalstoffe in Deutschland zukünftig nur noch auf dem „grauen Markt“ bezogen werden. Es klingt wie ein Krimi: die Sommerpause habe das Ministerium für Verbraucherschutz genutzt, um „ohne Öffentlichkeit“ eine überflüssige und europarechtlich nicht notwendige Änderund des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches LFGB auf den Weg zu bringen. Die Einspruchsfrist gegen die Gesetzesänderung laufe am 31. August 2010 ab. Stimmt das?
Ganz so schnell schiessen die Preußen nicht, auch nicht im schwarz-gelb regierten Berlin. Die Sache ist vielmehr typisch: Vitalstoffe haben keine Lobby in Deutschland!

Fakt ist: Das Referat 315 (Lebensmittelrecht) hat einen Entwurf für ein „Zweites LFGB-Änderungsgesetz“ erarbeitet. Danach würden Vitalstoffe, im Amtsdeutsch „Nahrungsergänzungen“, zukünftig juristisch wie „Zusatzstoffe“ behandelt – und müssten ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Deutschland verkauft werden dürfen. Zusatzstoffe müssen ihre Unbedenklichkeit nachweisen. Bisher sind Vitalstoffe als „Nahrungsergänzung“ juristisch Lebensmittel. Während Lebensmittel nur verboten werden können, wenn ihre Gefährlichkeit für Verbraucher bewiesen ist, soll nun also eine Beweislastumkehr eingeführt werden, die Hersteller, Therapeuten und Verbraucher vor große Probleme stellen würde: viele Hersteller könnten es sich wahrscheinlich gar nicht leisten, diese sündhaft teuren Zulassungsverfahren für ihre Produkte durchführen zu lassen. Vitalstoffe sind als solche nicht patentierbar und stehen daher in einem harten Preiswettbewerb, der diese Kosten kaum refinanzierbar erscheinen lässt. Therapeuten könnten dadurch die Verfügbarkeit von natürlichen Wirkstoffen einbüßen. Und Verbraucher könnten dadurch in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden, wichtige und hochwertige Vitalstoffe für gesundheitliche Prävention zu beziehen.
Insofern ist es richtig, diese Pläne mit kritischer Aufmerksamkeit zu begleiten. Zu Panik besteht aber kein Grund. Im Gegenteil, überstürztes Handeln kann mehr schaden als nutzen.
Und zwar dann, wenn sie die Vitalstoff-Befürworter dem Verdacht unsachlich-emotiomaler Querulanz aussetzen, die einfachste Tatsachen verdrehen.
Und eine Tatsache ist es, dass die Änderung eines Gesetzes nicht vom Ministerium beschlossen werden kann. Auch nicht die Änderung des LFGB.
Wie jedes Gesetz muss auch das Zweite LFGB-Änderungsgesetz vom Gesetzgeber beschlossen werden. Das ist der Deutsche Bundestag.
Das Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist lediglich dafür zuständig, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und vorzulegen. Ausgearbeitet wird der Entwurf in einem vorgeschriebenen Verfahren. Zunächst erarbeitet das zuständige Referat einen Vorschlag („Referentenentwurf“), den es danach den betroffenen Verbänden (und ggf. Unternehmen) zur Stellungnahme zuleiten muss. Eine solche Stellungnahme muss innerhalb einer angemessenen Frist abgegeben werden.
Um genau eine solche Frist zur Stellungnahme handelt es sich bei dem kursierenden Datum: der 31. August ist den dem Ministerium bekannten Verbänden als Frist für eine Stellunnahme zum „Referentenwurf“ gesetzt worden. Werden dem Ministerium weitere Parteien mit berechtigtem Interesse an einer Stellungnahme bekannt, erhalten auch diese eine entsprechend bemessene Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahme. Genau so ist es auch in diesem Fall des Zweiten LFGB-Änderungsgesetzes.
Derartige Stellungnahmen müssen vor allem eine Eigenschaft aufweisen: Sie müssen sachlich und fachlich begründete Argumente enthalten, warum und wie der Entwurf modifiziert werden sollte. Das Ministerium ist verpflichtet, diese Einwände zu hören. Berücksichtigen muss sie sie nicht. Am Ende dieses Prozesses steht eine Endfassung, die das Ministerium mit den ebenfalls betroffenen Ministerien abstimmt („Ressortabstimmung“). Bestimmte Gesetze sind zudem europarechtlich notifizierungspflichtig. So auch das LFGB. In diesem Fall muss der Gesetzentwurf der EU-Kommission vorgelegt werden, die das Vorhaben dahingehend überprüft, ob es mit den Verpflichtungen vereinbar ist, die die Bundesrepublik gegenüber der EU und ihren Mitgliedsstaaten eingegangen ist. Diese Prüfung kann bis zu drei Monaten dauern.
Der abgestimmte und notifizierte Entwurf wird danach dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Stimmt das Kabinett dem Gesetzentwurf zu, wird dieser „Kabinettsentwurf“ dem Bundestag zugeleitet, der dann in drei Lesungen über den Gesetzesvorschlag berät. Nicht jedes Gesetz wird im Plenum debattiert. Aber jedes Gesetz wird in den zuständigen Ausschüssen beraten.
Das LFGB wird frühestens im Januar 2011 im Bundestag politisch beraten, sofern die Notifizierung bei der EU erfolgreich war. Bis dahin ist jede Menge Gelegenheit, die Meinungsbildung zu beeinflussen: zunächst sollten die beteiligten Verbände durch gut begründete Stellungnahmen und ggf. In ergänzenden Gesprächen mit dem BM ELV dafür sorgen, dass der Entwurf die unsinnige Behandlung von Vitalstoffen als Zusatzstoffe im Sinne des Lebensmittelrechts nicht enthält. Gelingt dies nicht, sollten parallel die Mitglieder des Bundestages durch eine sachliche und differenzierte Ansprache informiert und Problembewusstsein hergestellt werden.
Um zu verhindern, dass derartige Fälle sich wiederholen, sollte daran gearbeitet werden, dass Vitalstoffe endlich eine bessere Lobby in Deutschland erhalten. Das haben sie bisher nicht!


Unterstützen Sie meine Arbeit:

Patron werden
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
7 Kommentare
Älteste
Neueste
Inline Feedbacks
View all comments
Heide Boesch
Heide Boesch
13 Jahre zuvor

guten tag

können sie mir bitte mitteilen, was wir schweizer in dieser augenbklciklcihen situation tun können?

heide boesch
kinderkrankenschwester

Christian Witecy
Christian Witecy
13 Jahre zuvor

Guter Beitrag, danke

Kerstin Lissack
Kerstin Lissack
13 Jahre zuvor

Auch ich danke für die Informationen. Vielen Dank

trackback
13 Jahre zuvor

[…] bei genauem Hinsehen nicht selten als eiskalte Entmündigung der Verbraucher. So zum Beispiel die hier bereits thematisierte Novelle des LFGB. Immer deutlicher wird dabei, dass vor allem eine Seite profitiert: Die Industrie! Nun hat der […]

Rainer
Rainer
12 Jahre zuvor

Wo kämen wir auch hin, wenn sich jeder selbst gesund ernähren könnte, dann verdient die Pharmaindustrie doch nichts mehr. Es wird immer wieder der Versuch unternommen den Verbraucher zu entmündigen. Wehret Euch den Anfängen… lasst das nicht zu.

glaswasser1
5 Jahre zuvor

Das ist typisch für unsere Politik, am besten in der Sommerpause schnell noch ein Gesetz durchschieben, was einer Lobbyistengruppe die Taschen füllt. Die würden wahrscheinlich auch die Banenverbieten wenn die Apfelbauern nur genug Druck machen würden.