04
Apr 2020

Medizinrechtlerin: „Maßnahmen unverhältnismäßig und eine Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat“

Thema: Gesundheit & Politik

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung seien eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gelte für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere seien diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen „in Windeseile“ überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote „auf Basis der düstersten Modellszenarien ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen“ sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen seien „grob verfassungswidrig“.

Die Medizinrechtlerin führt aus, die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigten, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verlaufe (oder vermutlich sogar bereits verlaufen sei) und somit „keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit“ darstelle.

„Dringend in den Blick zu nehmen sind demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie.“

Medizinrechtlerin Beate Bahner

Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten müsse mit sämtlichem notwendigen Material versorgt werden, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen sei.

Die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen seien weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt. Die wirklich notwendigen Maßnahmen hingegen seien noch immer nicht umgesetzt, wie die vielfältigen Klagen aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen. Es brauche ferner mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben, forderte Bahner: „Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit hunderten Menschen Kontakt haben.“

Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde:

„Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vorallem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind. Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaft- liches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!“

Beate Bahner

Insbesondere müsse Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen „bislang versäumten“ Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion, so Bahner.

„Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger.“

Beate Bahner

Beate Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “

Die Anwältin fordert: „Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!“

Zur Person:

Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und Inhaberin der Fach- anwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Sie war dreimal erfolgreich vor dem Bundesver- fassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit.

Beate Bahner ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Auf- sätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“.

Quelle und Fotohinweis: Pressemitteilung Rechtsanwältin Beate Bahner [PDF]


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