02
Mrz 2021

Welches Interesse überwiegt?

Thema: Gesundheit & Politik

Seit Jahresbeginn laufen Impfkampagnen auch in Deutschland. Viele Menschen setzen große Hoffnungen in diese Impfung. Sie soll – so hoffen diese Menschen im Vertrauen auf Versprechungen – Normalität zurück bringen. Klar ist jedoch nach Äußerungen maßgeblicher Protagonisten, dass dies eine trügerische Hoffnung ist. Kein Restaurantbesuch, hat gerade erst der US-amerikanische-Spitzenfunktionär Dr. Anthony Fauci verkündet. Die Impfung könnte möglicherweise die Übertragung des Coronavirus gar nicht stoppen.

Für andere Menschen ist das beinahe die geringste Sorge. Sie fürchten um die Sicherheit der Weltbevölkerung – denn die knapp 8 Milliarden Erdenbürger sollen offenbar alle geimpft werden, bevor diese „Normalität“ überhaupt denkbar erscheint. Und selbst dann steht zu befürchten, dass es regelmäßige Auffrischungsimpfungen (Booster) benötigen wird.

Warum das problematisch sein könnte?

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Dr. Silvia Behrendt erläutert die Problematik der „ganz klar“ gentherapeutischen Beschaffenheit des Covid-Impfstoffs, welcher lediglich durch einen eigefügten Satz für Infektionskrankheiten nicht als solcher bezeichnet werden muss.

Nun, weil die neue Impftechnologie keine Impfung ist, sondern nach seiner Beschaffenheit die Anwendung eines gentechnischen Therapeutikums im großen Stil für an sich gesunde Menschen!

Darauf hat nun (nochmals) die österreichische Pandemie-Juristen Dr. Silvia Behrendt hingewiesen. In einem bislang noch viel zu wenig beachteten Interview mit einem österreichischen Sender legte sie dar, dass es hinsichtlich der Impfung verschiedene Probleme gibt. Eines davon ist die Tatsache, dass die Bevölkerung über diese gentechnische Komponente im Unklaren gelassen wird, obwohl es eine explizite Pflicht zur umfassenden Aufklärung gebe.

Ein zweites Problem liegt den Ausführungen von Dr. Behrendt zufolge in möglicherweise umfassenden Übernahmen von Haftungsrisiken durch die Staaten, welche Impfstoffe bei den Biotech-Unternehmen bestellt und bei ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Anwendung haben bringen lassen. Wie beispielsweise die Deutsche Bundesregierung!

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Werden Haftungsrisiken der Steuerzahler verheimlicht? Dr. Silvia Behrendt fordert „umfassende Transparenz“.

Bundeskanzlering Angela Merkel hatte in einem Interview mit der ARD erklärt, dass die Haftung bei den Herstellern verblieben sei. Dies ist aber offenkundig nur ein Teil der Wahrheit – wenn es überhaupt wahr ist. Denn wie Silvia Behrendt berichtete, besagen Medienberichte, dass die Hersteller nur insoweit für Schäden aufkommen müssen, als diese Schäden eine Ausnahme bleiben. Sofern das Problem der lediglich „Impfstoff“ genannten Gentherapeutika jedoch größer sei, hätten sich die Hersteller von den Besteller-Ländern eine Haftungsfreistellung bescheinigen lassen.

Werden also möglicherweise mögliche Impfschäden wie Todesfälle im zeitlichen Kontext von Impfmaßnahmen deshalb nicht untersucht, weil dies das Risiko eines Haftungsübergangs auf die Staaten beinhalten könnte?

Worüber reden wir eigentlich? Gibt es denn überhaupt Verdachtsfälle?

Es gibt sie tatsächlich in weitaus größerem Umfang als politisch und medial-mainstreamig zugegeben wird. Darauf lässt zumindest ein beunruhigender Vorgang aus Baden-Württemberg schließen:

Dort hatte sich ein Rechtsmediziner an die Polizeipräsidien gewandt (offenbar nach bekannt gewordenen Häufungen von Todesfällen nach Covid-Impfungen in einem Seniorenheim am Bodensee) und Obduktionen angeregt, um die Todesursache von Verstorbenen nach eine Impfung rechtsmedizinisch feststellen zu lassen. Dies wurde von der Generalstaatsantwaltschaft grundsätzlich und pauschal abgelehnt, da »[b]ei den dort angesprochenen Todesfällen (…) eine Kausälität mit den Impfungen vielmehr eher ausgeschlossen« erscheine. »Weder auf der Homepage des RKI noch des Paul-Ehrlich-Instituts finden sich entsprechende valide Hinweise« auf eine »mögliche Kausalität zwischen Impfung und Todeseintritt älterer Menschen«.

Bemerkenswert ist hierbei, dass sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch RKI und Paul-Ehrlich-Institut politisch weisungsgebundene Behörden sind. Es ist also keineswegs auzuschliessen, dass in diesen Behörden politische Einflussnahmen stattgefunden haben könnten, formell-dienstlich oder auch informell-persönlich auf politischer Ebene, die das Ziel verfolgen könnten, politisch zu verantwortendes Fehlverhalten bei der Zustimmung zur Übernahme von Haftungsrisiken der Impfhersteller zu verschleiern. Dieses Fehlverhalten würde nach Lage der Dinge solange verborgen bleiben, wie entweder die Verträge weiterhin geheim gehalten werden, oder wie das Eintreten des Haftungsfalles faktisch verhindert wird, indem Häufungen von Todesfällen nach Impfungen eben nicht rechtsmedizinisch untersucht werden.

In letzterem Fall wären die Todesopfer und Angehörige Geschädigte, weil der Tod möglicherweise durch die verhinderte Obduktion auf Nebenwirkungen der Impfung hätte zurück geführt werden können. Da diese Feststellung jedoch den Haftungsfall auslösen könnte (nämlich dann, wenn es tatsächlich außerordentlich viele Todesfälle durch die Impfung, welche letztlich ein Menschenversuch ist, zu beklagen sind), muss politiscch verhindert werden, dass systematische Obduktionen überhaupt stattfinden.

Es fragt sich: in wessem Sinne also hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart entschieden?


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3 Kommentare
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Ute Plass
Ute Plass
3 Jahre zuvor

Auch dieses Gespräch mit Dr. Silvia Behrendt ist sehr sehr aufschlussreich:https://www.corodok.de/juristin-dr-silvia/

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3 Jahre zuvor

[…] Angaben zu Beschaffenheit und Notwendigkeit einer Impfung gegen Covid unvollständig sind? Die Juristin Dr. Silvia Behrendt hatte darüber berichtet, dass die bekannten Impfstoffe gegen das Coronavirus Gentherapeutika […]

trackback
2 Jahre zuvor

[…] übergebe ich das Mikro meinem Kollegen Klartext Herausgeber Uwe Alschner, der den Kontakt zu Frau Dr. Silvia Behrendt herstellte, und lasse ihn das Interview führen, da die Zeit unseres Gastes sehr begrenzt ist. Uwe, […]