21
Mai 2022

Deutschland, Wohin man schaut…

Thema: Gesundheit & Politik

Ein Kommentar

von Dr. Josef Thoma, Berlin

Am 23. Mai 1960 gab Ministerpräsident Ben Gurion in der Knesseth die Ergreifung Adolf Eichmanns, des Organisators der von Hitler geforderten Endlösung der Judenfrage, bekannt ebenso wie die Absicht, Eichmann in Israel den Prozeß zu machen.

Eichmann Public Domain
Adolf Eichmann

Das Echo der Weltöffentlichkeit war indes nicht, wie man erwarten hätte können, Befriedigung oder gar Jubel über die Inhaftierung eines der berüchtigsten Nazi-Schergen.

Stattdessen erhob sich ein länderübergreifender Proteststurm wegen Mißachtung der Souveränität Argentiniens und gewaltsamer Entführung.

Mit die vehementesten Proteste kamen aus der Bundesrepublik Deutschland. Weitaus mehr als alle anderen fürchtete man hierzulande die Enttarnung weiterer, im Nachkriegsdeutschland zu Ehren gekommener NSDAP Parteigenossen, Mitläufer und Mittäter. Die Hauptsorge galt unter anderem dem engsten Mitarbeiter von Konrad Adenauer, Staatssekretär Hans Globke, Verfassers eines berüchtigten Kommentars zu den nationalsozialistischen Rassengesetzen.

Szenenwechsel:

9. April 1945. 6 Uhr Morgens. Konzentrationslager Flossenbürg in der Oberpfalz. Dietrich Bonhoeffer, lutherischer Theologe und prominentes Mitglied des Widerstandes gegen Hitler, wird mit vier anderen Häftlingen zur Hinrichtungsstätte geführt. Die Männer müssen sich nackt ausziehen und eine Stiege zum Galgen besteigen. Dann wird ihnen die Schlinge um den Hals gelegt.

Dietrich Bonhoeffer mit Konfirmanden, 1932. Quelle: Bundesarchiv

Anschließend wird die Stiege unter ihren Füßen weggezogen.

Am Abend zuvor waren Bonhoeffer und die anderen Häftlinge von einem Sondergericht unter dem NS Richter Dr. Otto Thorbeck und dem Ankläger Dr. Walter Huppenkothen auf persönlichen Befehl Hitlers in einem Schnellverfahren zum Tode verurteilt worden

1949 wird die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

1956 lautet nach anfänglichen Freisprüchen für die beiden NS Blut-Juristen das endgültige Urteil des Bundesgerichtshofs auf Freispruch für den Richter Thorbeck und einer vergleichsweise milden Strafe von 6 Jahren Zuchthaus für den Ankläger Huppenkothen, letztere nicht etwa wegen Beihilfe zum Mord sondern wegen eines Formfehlers während des Verfahrens.

War schon ein Teil der Richterschaft in den Vor-Instanzen Mitglied der NSDAP, ein Richter zusätzlich förderndes Mitglied der SS, so hatten im Jahr des endgültigen BGH-Urteils die meisten Richter des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs ihre Juristen-Karriere in Nazi-Deutschland gemacht.

Der Vorsitzende Richter, Max Hörchner, war Mitglied der NSDAP.

Der beisitzende Richter Ludwig Martin fungierte während der NS-Zeit bereits als Strafrichter und war wegen seiner verklärenden Darstellungen der Nazi-Justiz eine äußerst umstrittene Figur im Nachkriegs-Justizwesen, wie überhaupt damals die höchsten Bundesgerichte den größten Prozentsatz an belastetem Personal aufwiesen. Bei den Staatsanwälten und in den Justizbehörden sah es ähnlich desolat aus.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichts urteilten dementsprechend auch wie folgt:

„Einem Richter, der damals einen Widerstandskämpfer wegen seiner Tätigkeit in der Widerstandsbewegung abzuurteilen hatte und ihn in einem einwandfreien Verfahren zu überführen erachtete, kann heute in strafrechtlicher Hinsicht kein Vorwurf gemacht werden….”

Mangelndes Unrechtbewußtsein genügte also fortan, um ehemaligen NS-Richtern und NS-Staatsanwälten für eine Fortsetzung ihrer Karriere im Nachkriegsdeutschland den Persilschein auszustellen.

Erst im Jahr 2002, also 57 Jahre nach der Ermordung der Flossenbürger Häftlinge und 46 Jahre nach dem Schandurteil des Bundesgerichtshofs distanzierte sich der damalige Präsident des BGH, Günter Hirsch, von diesem Urteil: es sei ein Urteil „für das man sich schämen [muss]“.

Prof. Dr. Günter Hirsch. Quelle:BGH

»Ein Urteil für das man sich schämen muss«

Prof. Dr. Günter Hirsch

Die unverfrorene Selbstentschuldung der meisten NS-Staatsanwälte und NS-Richter ist eines der dunkelsten Kapitel der Aufarbeitung der Nazi-Herrschaft.

Der SPD Politiker Adolf Arndt bemerkte dazu später, [die NS-Richter] “können Gott auf Knien danken, daß sie 1945 nicht an den nächsten Baum gehängt worden sind.” Wenn “diese Leute sich heute auf den Rechtsstaat und auf die richterliche Unabhängigkeit” beriefen, dann sei das eine Schande“

Auch die deutsche Ärzteschaft der Nachkriegszeit war von einer seltsam anmutenden Amnesie gegenüber den Mittätern aus den eigenen Reihen befallen: Selbst die Nationalsozialisten waren mit der Geschwindigkeit, mit der 45 Prozent der deutschen Ärzte der NSDAP beitraten, 26 Prozent der SS und 9 Prozent der SA, überfordert. Die desolate Arbeitsmarktsituation für Mediziner habe den Ärzten damals angeblich keine andere Wahl gelassen: Praxis und Karriere standen auf dem Spiel.

Anteil der NSDAP-Mitglieder unter Ärzten im 3. Reich überproportional hoch

Gutachtertätigkeit bei Massensterilisationen, Planung und Durchführung sadistischer Menschenversuche in den Konzentrationslagern, Aussonderung von lebensunwertem Leben, Durchsetzung des Rassenwahns und Selektion an den Rampen von Ausschwitz und Buchenwald waren ohne aktive ärztliche Mithilfe allerdings undenkbar. Und an vielen Universitäten waren anatomische Präparate von Opfern der NS-Medizin hochwillkommen.

Unterkühlungsversuch an russischen Kriegsgefangenen im KZ Dachau. Quelle: Russkaya Semey

Das nicht gerade unterentwickelte Standesbewußtsein der Medizinerschaft erschöpfte sich in der Nachkriegszeit denn auch darin, die Schuld, welche die deutsche Medizin in der NS Zeit auf sich geladen hatte, kleinzureden. Professorale Propagandisten der Nazi-Rassentheorie fanden sich bald auf bundesdeutschen Lehrstühlen wieder. Die deutsche Ärzteschaft wählte mit beeindruckender Geschlossenheit und stabilen Mehrheiten auch schon mal ehemalige SS-Angehörige solange zu ihren Präsidenten und Vorsitzenden solange dadurch der Rubel rollte und Ansehen, Wohlstand und Karriere sich unaufhörlich mehrten.

All das hat das gemeine Volk allerdings kaum interessiert, nicht selten gar den Unwillen der im neuen Westdeutschland Angekommenen hervorgerufen. Auf der Fahrt zu den Stränden von Rimini und Bibione wollte man nichts von Auschwitz hören.

Warum berichte ich Ihnen eigentlich das alles?

Weil es an der Zeit ist, drei über all die Jahre mühsam aufrechterhaltene Mythen nun endgültig zu Fall zu bringen:

Als erstes das Mythos von der a priori und gleichsam axiomatisch vorausgesetzten Unabhängigkeit der deutschen Richterschaft.

Aktuell betrifft das unter anderem die inzwischen auch in Juristenkreisen als skandalös erachteten Verfahrensweisen des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts unter der Herrschaft des seit jeher umstrittenen Merkel-Günstlings und ehemaligen CDU-Funktionärs und Anwalts Stephan Harbarth gegenüber Hunderten von Eingaben von Hilfesuchenden aus den Pflegeberufen, die sich gegen die angeordnete Zwangsimpfung zur Wehr setzen.

Stephan Harbarth. Quelle: Bundesverfassungsgericht/Wikicommons

Man darf gespannt sein ob sich – in sicherlich weit entfernter Zukunft – ein Nachfolger findet, der diese Urteile wieder als das entlarvt, was sie eigentlich sind!

Das zweite Mythos, ist die a priori Annahme, Staatsanwälte seien ausschließlich der Durchsetzung des Rechts verpflichtet.

Blanker Unsinn: Damals wie heute waren und sind sie in weiten Teilen der Durchsetzung der Politik, oft genug der Tagespolitik, verpflichtet.

Gerade  zu Corona-Zeiten gerieren sie sich nicht selten als fanatisierte Ankläger, deren Strafanträge jedes vernünftige Maß vermissen lassen und deren Auftreten, wie gerade in Schleswig-Holstein nach gewonnener Wahl zu beobachten, eher einem Kesseltreiben gegen kritische Bürger als der Verfolgung eines wirklichen Straftatbestandes gleichen.

In Berlin gestand gar kürzlich ein Grünenpolitiker stolz in aller Öffentlichkeit, sie hätten nun erfolgreich ihre Leute an den wichtigsten Posten in Polizei, Justiz und im Verfassungschutz untergebracht.

An der Zerstörung des dritten Mythos, das einzige Bestreben der deutschen Ärzteschaft sei die Wahrung und Mehrung der Gesundheit der Menschen, wirken die Ärzte in üblicher suizidaler Manier gerade wieder einmal selbst tatkräftig mit.

Und wieso ausgerechnet diese beiden Berufsgruppen?

Weil ihnen, wie am Beispiel des Nationalsozialismus unschwer bewiesen werden kann, das Streben nach Einfluß, Anerkennung, Karriere sowie die Aufrechterhaltung eines in weiten Teilen völlig unangemessenen Standesmythos in besonderer Weise innewohnt, was sie wiederum für Mitläufertum empfänglicher macht(e) als für Bekennertum.

Daß das alles nun ausgerechnet in der sog. Corona-Pandemie mit einer seit dem Ende des Nationalsozialismus nicht mehr dagewesenen Heftigkeit ausbricht, war nicht vorherzusehen:

Amtsgerichtspräsidenten bedrohen friedliche Corona-Demonstranten schon vor stattgehabter Demonstration mit Schnellgerichten und härtesten Strafen.

Ärzte, die kein anderes Verbrechen begehen als aus Standardwerken der Physiologie, Anatomie, Lungenheilkunde, Pathologie, Kardiologie oder Immunologie zu zitieren und auf die gesundheitlichen Gefahren des Dauergebrauchs von Masken und die Problematik von medizinischen Experimenten am lebenden Menschen hinzuweisen, werden von fanatisierten Staatsanwälten und mut- und kraftlosen Richtern mit Berufsverboten, Geldstrafen und Haft bedroht.

Demonstrationen von einigen 100 Corona-Skeptikern werden per Gerichtsurteil aufgelöst und mit Wasserwerfern von der Straße gespült, während um die Ecke Mega-Veranstaltungen von zigtausenden Teilnehmern für Waffenlieferung in Kriegsgebiete demonstrieren.

Einem national wie international hochangesehenen deutschen Wissenschaftler und Mikrobiologen soll auf Geheiß eines SPD-Genossen der Professorentitel aberkannt werden, weil er seine ärztlichen Kollegen fortgesetzt und gegen alle Drohungen an den Hippokratischen Eid erinnert.

Wie weiland im Nationalsozialismus ist das aber nicht genug:

Der Volksfeind muß nicht nur unschädlich gemacht, nein, er muß vernichtet werden:

Deutsche Obdachlosen-Tafeln verweigern ungeimpften Menschen die Nahrung.

Dem grünen Humanist Boris Palmer geht das nicht schnell genug: Entweder Impfung oder Altersversorgung, ist sein Vorschlag zur Bewahrung der Volksgesundheit.

Der SPD-Bürgermeister von Ostfildern Christoph Bolay, will das Versammlungsverbot von Corona-Spaziergängern im Zweifel gar mittels Schußwaffengebrauch durchsetzen.

Und da die Durchsetzung der Zwangsimpfung ja eigentlich Sache der Ärzteschaft ist, fordern deutsche TOP-Ärztefunktionäre, wie der Vorsitzende der Baden-Württembergischen Kassenärztlichen Vereinigung, Norbert Metke, unter dem Beifall ihrer ärztlichen Wählerschaft ihre Kollegen auf, Ungeimpfte nur noch zwischen 7 Uhr und 7.10 früh zu behandeln.

Dr. Norbert Metke

Pflegepersonal, welches sich der Zwangsimpfung widersetzt, soll keinen Pflegebonus erhalten, weil die Arbeit von Ungeimpften  ganz offensichtlich nicht so viel wert sei, wie die von Geimpften.

Derweil berichten Patienten täglich über die flächendeckende entwürdigende und erniedrigende Behandlung ungeimpfter Menschen durch niedergelassene und Klinikärzte.

Daß die bundesdeutsche Justiz ihre Lektion aus ihrem Wirken während des Dritten Reichs nicht gelernt hätte, kann man nun wirklich nicht behaupten:

Ähnlich dem nationalsozialistischen Heimtückegesetz aus dem Jahre 1934, welches völlig willkürlich auf jede angeblich gehässige und hetzerische Äußerungen angewandt werden konnte, findet nun ganz bewußt der wegen seiner Unbestimmtheit geradezu zum Mißbrauch einladende Paragraph der Volksverhetzung breiteste und eindeutig politisch motivierte Anwendung:

Ausgrenzung, Schikanierung, Verunglimpfung, unangemessene Gewaltanwendung, Verleumdung, Korruption, staatsanwaltliche Willkür, richterliche Willfährigkeit, atemberaubende Lügen politischer Amtsträger, Zensur – das sind die Wurzeln oder, medizinisch ausgedrückt, die gemeinsame Stammzelle, aus der alle Gewaltregime, wie z.B. die SED- Diktatur oder der NS-Staat geboren werden.

Daß nun ausgerechnet diejenigen, die sich im Zuge der sog. Pandemie aus dieser gemeinsamen Stammzelle des Totalitarismus wie eben auch des Nationalsozialismus bedienen, ihre Gegner und Opfer als Nazis, hilfsweise als Antisemiten, an den Pranger stellen, ist an Zynismus kaum mehr zu überbieten.

Das ist die eigentliche, die tatsächliche Verharmlosung des NS- Staats, des Holocaust und all seiner übrigen Verbrechen.

Lassen wir es gut sein.

Geschichte wiederholt sich eben.

Das Schlimme daran ist eigentlich nur, daß es niemanden wirklich stört:

1933 nicht und 2022 nicht:

Solange das Volk ausreichend zu essen, zu trinken und zu rauchen hat, ist sich jeder selbst der nächste.

Als hierzulande zumindest die absurdesten Corona-Regeln fielen, faßte die Berliner Zeitung das Glücksgefühl der Deutschen in der Schlagzeile zusammen:

Endlich wieder shoppen !

Das heißt aber noch lange nicht, daß Berthold Brecht mit seinem Spruch: erst käme das Fressen und dann die Moral, recht hätte.

Es muß vielmehr heißen:

Erst kommt das Fressen, dann kommt nichts, und dann wieder nichts, und dann nochmal nichts – und dann kommt die Moral.


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gerda
gerda
1 Jahr zuvor

Es ist leider kein ausschließlich deutsches Phänomen. Auch in Griechenland, wo ich lebe, kämpfen ungeimpfte Angehörige ärztlicher und pflegerischer Berufe seit Monaten mit dem Rücken zur Wand: sie wurden nicht entlassen, sondern ohne Bezahlung „freigestellt“, was bedeutet, dass sie nirgendwo sonst arbeiten dürfen, also ohne Einommen sind. Einige sind in Hungerstreik getreten. Eine Unterstützung durch die total angepassten Standesgenossen gibt es nicht. Und es gibt auch keinen Richter, der ihnen ihr Recht verschafft.