02
Nov 2022

DIE ANKLAGE GEGEN ROBERT HOESCHELE wegen „HOLOCAUSTLEUGNUNG“

Thema: Gesundheit & Politik

Von Andrew Barr

Vor einigen Monaten habe ich hier darüber berichtet, dass Vera Sharav, Holocaust-Überlebende und Menschenrechtsaktivistin, in Deutschland wegen angeblicher „Holocaust-Leugnung“ in einer Rede, die sie kürzlich in Nürnberg anlässlich des Jahrestages des Nürnberger Kodex gehalten hat, strafrechtlich verfolgt wird.

Das Problem ist § 130 des deutschen Strafgesetzbuches, der es unter Strafe stellt, “den öffentlichen Frieden zu stören”, indem man die vom Nazi-Regime begangenen Verbrechen leugnet oder verharmlost. Es ist also in Deutschland illegal, aktuelle Ereignisse mit den Geschehnissen der 1930er und 1940er Jahre zu vergleichen – so naheliegend der Vergleich auch sein mag.

Sharav ist bei weitem nicht die einzige Menschenrechtsaktivistin, die in Deutschland nach dem berüchtigten Paragrafen 130 verfolgt wird. Und sie ist sicher in den Vereinigten Staaten. Sie wird nicht in einem deutschen Gefängnis landen. Im Gegensatz zu deutschen Staatsbürgern, denen eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren droht, wenn sie es wagen, die jüngsten Ereignisse öffentlich mit den Geschehnissen während des Nazi-Regimes zu vergleichen.

Ein solcher deutscher Staatsbürger ist Robert Hoeschele, ebenfalls – wie Sharav – ein Jude (in seinem Fall ein Krim-Karait), und daher jemand, von dem man annehmen könnte, dass er besonders berechtigt ist, den Vergleich zwischen den jüngsten Ereignissen und den Geschehnissen in den 1930er Jahren anzustellen.

Darüber hinaus ist Hoeschele in der Sowjetunion – in Usbekistan und Litauen – geboren und aufgewachsen, bevor seine Familie nach Deutschland emigrierte, so dass er aus eigener Erfahrung weiß, wie es ist, unter einem repressiven, totalitären Regime zu leben. Hoeschele lebt heute in Bayern, nicht weit von der Landeshauptstadt München entfernt.

Unter Berufung auf einen offiziell als „Katastrophenfall“ bezeichneten Vorfall wurde Bayern – wie der Rest Deutschlands – im Winter 2020-21 in den Lockdown geschickt. Ein „Harter Lockdown“. Die Beschränkungen waren viel strenger als Großbritannien. Den Menschen war es verboten, ihre Häuser ohne triftigen Grund zu verlassen, z. B. um zur Arbeit zu gehen; sie durften nicht einmal an die frische Luft gehen, um sich zu bewegen. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens herrschte generelle Ausgangssperre.

Der Lockdown fiel in die Zeit, in der traditionell der berühmte Münchner Fasching stattfindet – ein Fest mit Umzügen und Partys vor der Fastenzeit. Öffentliche Proteste gegen den Lockdown waren für Sonntag, den 14. Februar, geplant, dem wichtigsten Tag des Faschings („Faschingssonntag“), und natürlich auch für den Valentinstag. Da es sich um Deutschland handelt, wurden für die Proteste strenge Regeln aufgestellt. Alle Pläne für die Veranstaltungen – einschließlich der Texte der Reden – mussten im Voraus eingereicht und genehmigt werden.

Hoeschele schrieb eine Rede für diesen Anlass und ließ sie von den Organisatoren genehmigen. An einem eiskalten Tag hielt er die Rede zweimal an verschiedenen Orten. Beim ersten Mal durfte Hoeschele trotz der bedrohlichen Präsenz von Bereitschaftspolizisten, die die Versammlung umstellten, ohne Unterbrechung sprechen, aber kurz nachdem er geendet hatte, wurde einer der führenden Köpfe der deutschen Freiheitsbewegung, der ehemalige Polizeibeamter Karl Hilz, von der Polizei gewaltsam festgenommen. Beim zweiten Mal war Hoeschele gerade am Ende der ersten Seite seiner Rede angelangt, als der Organisator der Demonstration – zweifellos aufgeschreckt durch weitere starke Polizeipräsenz – auf die Bühne sprang, ihm das Mikrofon entriss und sich bei der Menge für die Rede entschuldigte.

Was Hoeschele sagte, als ihm das Mikrofon entrissen wurde, war, dass im vermeintlichen „Freistaat Bayern“ (wie er offiziell heißt) ein Dreivierteljahrhundert nach der Befreiung von Konzentrationslagern wie Dachau – nur ein Dutzend Kilometer von München entfernt – “Gesetzte beschlossen (werden), die das internieren von Menschen vorschreiben”.

Als er das Mikrophon entzog, rief der Organisator. “Nein, bei uns gibt es keine Internierung – noch nicht! Ich werde solche Reden in unserer Versammlung nicht zulassen!” Und er spielte stattdessen „fröhliche Musik“.

Wie Hoeschele inzwischen festgestellt hat, bedeutet “Internierung” Inhaftierung ohne Anklage oder ohne die Absicht, Anklage zu erheben, und ist somit ein Begriff, der die Situation in Deutschland im Winter 2020-21 sehr genau beschreibt.

Hoeschele erinnerte sich erst in diesem Frühjahr — ein Jahr später — wieder an die Demonstration im Februar 2021, als er aus heiterem Himmel eine amtliche Zustellung einer Anklage nach § 130 StGB wegen “Volksverhetzung” und “Holocaust-Leugnung” erhielt, weil er es gewagt hatte, in seiner Rede die jüngsten Ereignisse mit den Taten des Nazi-Regimes zu vergleichen.

Auszug aus dem Strafbefehl gegen Robert Höschele

In diesem Sommer erhielt er einen Strafbefehl, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass ohne Verhandlung für schuldig befunden worden war – auf der Grundlage eines YouTube-Videos – und ihm die Wahl zwischen einer Geldstrafe und einer Haftstrafe angeboten wurde.

Hoeschele wird Ende dieses Monats endlich die Gelegenheit haben, vor Gericht zu erscheinen, um gegen seine Verurteilung und sein Urteil zu argumentieren.

Er sagt bereits, er werde keine Geldstrafe zahlen, sondern notfalls ins Gefängnis gehen.

Die größte Sorge bereitet Hoeschele nicht die drohende Haftstrafe, sondern die wahrscheinliche Folge einer Verurteilung, die ihm die Ausreise aus Deutschland verbieten würde. Und wer würde nicht gerne ein Land verlassen, das die Menschenrechte mit Füßen tritt und dann versucht, Menschen ins Gefängnis zu schicken, nur weil sie darauf hinweisen?

Ich habe Hoeschele gefragt, was die Menschen tun können, um ihn in seinem Kampf zu unterstützen. Er sagte, es sei ganz einfach: “Wie Gandhi sagte: Kooperiere nicht mit unterdrückerischen Strukturen. Leiste überall Widerstand.” Er wäre auch sehr dankbar für jeden, der ihm bei der Deckung seiner Anwaltskosten helfen könnte: Dafür sowie für jegliche Unterstützungsnachrichten kann er direkt auf Telegram @Robert1R kontaktiert werden.

Roberts Höscheles Rede vom 14. Februar 2021 im Wortlaut lesen.

Hier die Rede bei 0:55:40 im aufgezeichneten Livestream von Augsburg Unmaskiert

NACHTRAG: Die unmittelbare, umfassendere Bedeutung all dessen besteht darin, dass der deutsche Bundestag gerade den Geltungsbereich des Paragrafen 130 über den Holocaust hinaus auf die Leugnung oder Verharmlosung jedes Völkermordes oder Kriegsverbrechens überall auf der Welt und zu jeder Zeit in der Geschichte ausgeweitet hat. Das bedeutet, dass jeder in Deutschland ansässige Journalist Gefahr läuft, wegen „Völkermordleugnung“ strafrechtlich verfolgt und inhaftiert zu werden, wenn er der offiziellen staatlichen Darstellung des Krieges in der Ukraine widerspricht oder sie kritisiert.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Autoren wider und entsprechen nicht notwendiger Weise der Auffassung von Alschner.Klartext.

Übersetzung aus dem Englischen von Uwe Alschner


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Weltebu
Weltebu
1 Jahr zuvor

Die Ausweitung des §130 StGB wird erst relevant, wenn Deutschland in einem Krieg beteiligt ist:
https://blog.fefe.de/?ts=9da0aef4
In der Ukraine ist die Beteiligung Deutschlands widersprüchlich oder leider nicht ganz klar.
Es wurde ohne Not wieder einmal eine bedrohlich-nervige Grauzone geschaffen. Wer wählt denn immer noch CDU/SPD/Grüne/FDP?