16
Dez 2022

Statement von Tom Lausen zum ZI Statement vom 13.12.2022

Thema: Gesundheit & Politik
Der Datenanalyst Tom Lausen hat am 12.12.2022 im Rahmen einer Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion dramatisch gestiegene Häufigkeiten von plötzlichen Todesfällen seit Beginn der Corona-Impfkampagne 2021 öffentlich gemacht. Im Nachgang zu dieser Pressekonferenz ist Herr Lausen von der KBV und anderen scharf kritisiert worden. Er habe unsauber gearbeitet und unzulässige Schlussfolgerungen aus den Daten gezogen, die derartige Schlussfolgerungen nicht erlaubten. Im Nachgang dokumentieren wir eine Erklärung von Herrn Lausen zu diesen Vorwürfen:
„Um die Kollektive in den Schritten 2 und 3 vergleichen zu können, muss sich der gesamte Datensatz auf Versicherte beziehen, die im Jahr 2021 mindestens eine ärztliche Leistung in mindestens einem Quartal in Anspruch genommen haben.
 
 
Angesichts der inhaltlich irreführenden und falschen Erklärung des ZI, Zentralinstitut der Kassenärztlichen Vereinigung (Dr. Stillfried), möchte ich [Tom Lausen] folgende Erklärung abgeben:

 
15.12.2022

Ich, Tom Lausen, habe allein über 100.000 Todesfälle bei den Kodierungen I46 und R96-R99 (plötzliche unklare Herztodesfälle oder plötzliche unklare Todesfälle) unter zahlreichen Kodierungen von 2016 – 2020 in den offiziellen amtlichen Datenlieferungen vom 28.11.2022 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefunden. 

Über 100.000 Tote (I46 und R96-R99) aus den Jahren vor 2021 können logischerweise nicht mehr in 2021 zum Arzt gegangen sein.  Diese Menge an gefilterten Versicherten mit „plötzlichem Tod“ schliesst aus, dass es sich um sehr seltene Datenfehler handelte. 
 
Herrn Stillfrieds Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage, dass es sich bei den Datenlieferungen NUR um solche Versicherte handelte, die in 2021 zum Arzt gingen. Die Behauptung von Dr. Stillfried unter anderem veröffentlicht durch den Faktenchecker der DPA ist 
 
>> FALSCH.
 
Die Datenlieferungen enthalten nicht bloss eine Versichertenmenge, die 2021 einmal beim Arzt waren, sondern alle gefilterten Versicherten von 2016 – 2021. 
 
Damit sind auch Dr. Stillfrieds weitere Schlussfolgerungen falsch.
https://dpa-factchecking.com/germany/221213-99-888455/

 

 

Dr. Stillfried hat nicht einmal mitgeteilt, wie er zu seinen Thesen gelangt ist, und welche Selektionsschritte der Daten er bei seiner Untersuchung angewendet hat. Ich verstehe nicht, wieso das Statement von Herrn Dr. Gassen mit dem Statment des ZI verglichen wird. KV und ZI sind nahezu „hausintern“. Dr. Gassen bestätigt die Daten in seinem Statement, Dr. Stillfried vom ZI vermutet Datenfehler. 
 
Offenbar weiss man im eigenen Hause nicht, welche Datenintegrität man den gefilterten Daten zuordnen kann. Es steht zu vermuten, dass die Stellungnahme von Dr. Stillfried lediglich zur Verwirrung der Öffentlichkeit formuliert worden ist, fachlich jedenfalls sind sie falsch und auch für die Öffentlichkeit unbelegt und intransparent.     
 
Die KBV war verpflichtet über „Frag den Staat“ korrekte Daten abzuliefern. Vermutungen zu Datenlieferung und deren Entstehung oder Wünsche der Auswertenden verbieten sich. Herr Dr. Stillfried hat zudem noch die irreführende Annahme aufgestellt, wie der Datenanfragende wohl beabsichtigte, die Daten auszuwerten.
 
Die Schlüsse, die Dr. Stillfried zog sind schlicht irreführend und falsch in Bezug auf die gegenständliche Datenlieferung der KBV. 
 
Die Datenanfragen waren komplett eindeutig und unmissverständlich, sonst hätte die KBV Rückfragen stellen müssen, dies tat sie nicht. Auch gab es keinerlei Hinweise, dass die Datenlieferungen von den Datenanfragen abweichen würden. Im Gegenteil, die von der KBV beigefügten Hinweise einer ersten Anfrage bestätigen die Lieferung von korrekten 2 beantragten unterschiedlichen Datenlieferungen aus ca. 2,5 Mio. und 69,5 Mio Versicherten. 
 
Das sind alle Versicherten, hier auch eindeutig regulär solche, die vor 2021 gestorben waren.
Die Auswertungen zu diesen Daten sind zulässig, die Daten korrekt angefragt und auch korrekt geliefert. Das ZI versucht mit verwirrenden Erklärungen, die Diskussion zu beerdigen. 
 
Fachliche Auskünfte aus ZI Recherche zur Entstehung des Datensatzes hat das ZI nicht zur Verfügung gestellt. Es ist methodisch nicht offengelegt und nicht klar, was das ZI gemacht haben will. Damit kann dessen Antwort keinen Bestand haben. 


Die Zahlen:

 
Plötzliche Todesfälle (Ausschnitt von allen anderen Todesfällen) in den Daten der KBV
Plötzliche Todesfälle (Ausschnitt von allen anderen Todesfällen) in den Daten der KBV. Screenshot Tom Lausen

[1] KBV-Daten als csv
Verarbeitungsschritte
1.) PDF >> Excel
2.) Excel >> csv

[2] Anschreiben 1 an Herrn Sichert

[3] Anschreiben bei 2. Datenlieferung an Herrn Sichert

[4] Datenlieferung zweite Anfrage, als PDF, original von der KBV 28.11.2022

[5] Ausschnitt Datenlieferung erste Anfrage, als PDF, original von der KBV 26.10.2022

Kommentar Alschner-Klartext:

Auf Nachfrage bei Tom Lausen ergibt sich folgendes Bild: Der Abgeordnete Sichert hatte am 27.09. bei der KBV beantragt, eine Auflistung „aller ICD-Codes” zu erhalten von Versicherten, die im abgefragten Zeitraum eine von mehreren Diagnosen erhalten hatte, dokumentiert in der Antwort der KBV vom 26.10. [2]. Gemeint war hier, dass die KBV „die Häufigkeit dieser Codes” ermittelt und mitteilt. Statt dessen hat die KBV wörtlich nur die Codes aufgelistet [Scan 5], so dass eine zweite Anfrage [3] gestellt werden musste, in der nach „Häufigkeit“ gefragt wurde. Die Daten wurden schliesslich am 28. November in Papierform übermittelt [Scan 4] und dann von Herrn Lausen und oder der AfD-Fraktion in eine Datenbank übertragen [1], welche die Auswertung ermöglichte.

Herr Lausen weist in seinem Statement darauf hin, dass jene Versicherten, die zwischen 2016 und 2020 – vor Beginn der Impfkampgne – verstorben waren, nicht im Jahr 2021/22 zum Arzt gegangen sein können. Die hohen Zahlen der Häufigkeit plötzlicher Todesfälle für 2021 und anteilig 2022 von insgesamt 71.513 (in 6 Quartalen, gegenüber 104.018 in den insgesamt 20 Quartalen von 2016 bis 2020) bedürfen also einer Erklärung, welche die KBV und das ZI der KBV schuldig bleiben, so Lausen.


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