“Ich habe jegliches Vertrauen in meinen Dienstherrn verloren”
Thema: Gesundheit & PolitikFast wie auf Bestellung hat zum Ausgang des dritten Jahres der Corona-Zeitrechnung ein alter Bekannter von sich Reden gemacht: Christian Drosten erklärte die Pandemie für überwunden. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass es sich um denselben „Star-Virologen“ handelt, der Eingangs des Jahres 2020 die Öffentlichkeit zunächst beschwichtigte (und damit wichtige Zeit ins Land gehen ließ (obwohl ihm doch der genetische Code des Virus aus Wuhan bereits vorlag) und dann später sogar vor Kindern nicht halt machte in seiner Panikmache. Einer Panikmache, die sich voll und ganz im Rahmen des Drehbuchs bewegte, welches im Innenministerium (!) entworfen wurde, um maximale Gehorsamkeit in der Bevölkerung zu erzwingen.
Während sich also eine Merkwürdigkeit an die andere reiht, was das widersprüchliche Handling der “Pandemie”, ihren Ursprung und das diesbezüglich möglicherweise verschwiegene Vorwissen angeht, wird in deutschen Amtsstuben größtenteils weiter “Dienst nach Vorschrift” geleistet. Selbstkritik sucht man bei Dienstgebern auf allen Ebenen vergeblich. Im Gegenteil: Beamte, die es wagten, Grundsätze guter Verwaltung anzumahnen – Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung etwa – wurden ausgegrenzt, gemobbt und stehen teilweise gar vor der Zwangspensionierung.
Ein solcher Fall ist in Bayern so weit gediehen, dass eine Beamtin sich dem Pensionierungsverfahren stellen und in diesem Zusammenhang die Gründe ihrer Dienstunfähigkeit darlegen muss. Wir dokumentieren nachfolgend anonym den von der Beamtin dazu verfassten Essay, der Betroffenheit auslöst. Vielleicht, so hofft die Verfasserin, wird der Text aber auch Kolleginnen und Kollegen nachdenklich stimmen und zu einer Kursänderung beitragen. Es wäre dringend zu wünschen!
Von einer Beamtin, deren Identität einstweilen geschützt werden soll
Liebe Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, dieser Text ist für uns. Er ist für jeden von euch, unabhängig davon ob ihr dem Dienstrecht unterliegt oder das Tarifrecht für euch gilt. Unabhängig davon, ob ihr einen Diensteid oder eine Verpflichtung geleistet habt. Ich versuche einen systemimmanenten Widerspruch zu verdeutlichen, denn: Achte und wahre bei jeder deiner Amtshandlungen das Grundgesetz, widme dich gewissenhaft mit deiner gesamten Kraft deinen hoheitlichen Aufgaben, verteidige Recht und Gesetz nach bestem Wissen und Gewissen. Es sei denn, du erhältst eine Weisung. Dann vergiss deinen Eid und mache Dienst nach Vorschrift. Oder werde dienstunfähig, weil dieses Spannungsfeld unerträglich für dich ist. Oder lasse dich beurlauben, in der Hoffnung, dass der Kelch an dir vorüber geht. Oder kündige und nimm alle finanziellen und beruflichen Nachteile auf deine Schultern. Oder erhebe deine Stimme. Im Namen der Gerechtigkeit und der Würde. Ich erhebe meine Stimme, aus der Dienstunfähigkeit heraus, weil ich rechtswidrige Anordnungen nicht mit meinem Wertekodex und geltenden Rechtsgrundsätzen vereinbaren kann. Nun steht für mich die Zwangspensionierung im Raum. Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens habe ich eine sehr ausführliche Stellungnahme für die amtsärztliche Untersuchung formuliert. Sie ist viel ausführlicher geworden, als es von mir beabsichtigt war. Sie hat sich zu einem Aufsatz entwickelt, gleich eines Essays oder einer Kolumne. Doch jedes Wort ist notwendig. Um eine Not zu wenden. Ich stehe zu meinem Eid und zu meiner Würde. Ich stehe zu meinem Land und zu meinem Volk.
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20. Dezember 2022
Stellungnahme zu meiner Dienstfähigkeit zur Vorlage beim Amtsarzt
Im Jahr 2001 legte ich meinen Diensteid ab. Ich schwor auf die Eidesformel:
„Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und die Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“[1]
Bereits damals stolperte ich über die Formulierung „in Gehorsam gegen die Gesetze“. Gerade in der juristischen Sprache ist eine eindeutige und klare Auslegung zwingend erforderlich und dieses Erfordernis wird auch allseits beachtet. Dennoch vertraute ich seinerzeit den mündlichen Ergänzungen, dass diese Formulierung so nicht zu verstehen sei, sondern mit ihr die Gewissensfreiheit der Beamtin[2] betont werde. Dass es sich bei dieser Formulierung um ein antiquiertes Überbleibsel der früheren deutschen Sprache handle. Schlussendlich könne man auch remonstrieren.[3] Das Remonstrationsrecht[4] soll einerseits der behördeninternen Selbstkontrolle dienen sowie der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung der Beamtin.
Durch subtile Impulse während meiner Ausbildung und spätere eigene Erfahrungen lernte ich jedoch sehr schnell, dass die Gewissensfreiheit und das Remonstrationsrecht Papiertiger sind. Es schadet der eigenen Laufbahn und dem Dienstklima enorm, wenn man Vorgesetzten eine rechtswidrige Anweisung „unterstellt“. Faktisch überwiegt im Dienst die beamtenrechtliche Folgepflicht und die Weisungsgebundenheit. Sie ist ebenfalls geltendes Recht und Verfehlungen können disziplinarrechtlich geahndet werden. Somit ist die Beamtin grundsätzlich auch an rechtswidrige Weisungen gebunden. Es stellt sich für mich die Frage, ob jeder angehenden Beamtin dieses Spannungsfeld bei ihrer Ernennung bewusst ist und ob und inwieweit die verklausulierte Eidesformel eine Mitschuld an der fehlenden Bewusstheit trägt.
Schlussendlich verdrängte ich den fragwürdigen Passus in der Eidesformel in den vergangenen 21 Jahren, zumal strittige Anweisungen auch absolut der Ausnahme angehörten.
Das änderte sich jedoch ab 2020.
Als ab Ende 2020 aufgrund der Massenbeeinflussung durch die öffentlichen Leitmedien das Verwaltungshandeln ebenfalls von Angst und Panik erkennbar beeinflusst wurde, horchte ich auf. Erste Entscheidungen wurden getroffen, die ich nicht mehr nachvollziehen konnte. Doch ich vertraute darauf, dass weiterhin ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln stattfindet.
Bei der Frage, ob ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln vorliegt, ist neben allgemeinen Rechtsgrundsätzen u.a. die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu prüfen, d.h. ob eine Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Ich las Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die mich beruhigten. Denn in diesen fand noch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Bezug auf Freiheit und Menschenwürde statt – bis ca. Mitte 2021.
Dann begann das Mantra des Impfens als einzige Lösung alle Gesellschaftsschichten, öffentliche Einrichtungen und Behörden zu durchsetzen. Der gesunde Menschenverstand wurde ausgeschaltet. Gängige medizinische Standards, logisches Denken, das Einfordern von Runden Tischen, Diskussionen, gesundes Abwägen galten nicht länger. Kunstaktionen, die auf diese Missstände aufmerksam machen wollten, wurden verhöhnt und sogar der Kontaktschuld[5] bezichtigt.[6]
Psychologisch und soziologisch ist dieses Missachten von elementaren Grundsätzen einer Demokratie und das Verlieren von zwischenmenschlichen Werten sogar erklärbar; im Sinne einer erwartbaren menschlichen Reaktion in einer unmenschlichen Situation, wenn man sich vor Augen hält, dass doch die anerkannten Leitmedien eine regelrechte Panikmache orchestrierten.
Die Medien als sogenannte vierte Staatsgewalt verloren in den letzten 2 Jahren jegliches Augenmaß und schürten ein gesellschaftliches Angstniveau, welches ein logisches Überlegen, Abwägen und gelassenes Reagieren verhinderte. Zudem „vergaßen“ sie ihren gesetzlichen Auftrag gemäß des Medienstaatsvertrages. Alle Leitmedien durchzog eine fehlende Neutralität, infolgedessen sind kontinuierlich die gesetzlich verankerten Säulen Pluralismus, Ausgewogenheit und Staatsferne missachtet wurden.
Eine besondere Art einer Massen“psychose“ bzw. -hypnose konnte sich so entwickeln.[7]
Ich erlebte, wie Kolleginnen, Freundinnen, Familie, Nachbarn, die anfangs noch mit den alten demokratischen Werten einhergingen, schlussendlich durch Druck für sich Entscheidungen trafen, die scheinbar diametral zu ihren vorherigen Werten und Einstellungen standen. Alle Welt fing an zu missionieren. Ich wurde missioniert. Die Hetze begann, als ich meinen Werten treu blieb.
Lediglich aufgrund meiner Vorerkrankungen bekam ich Verständnis für mein ungeimpft Sein – jedoch kein Verständnis für meine Vorsicht, für mein Mahnen. Das alles nahm ich schweigend hin.
Abstrakte Güterabwägungen
anstelle einer Verhältnismäßigkeitsprüfung
von konkreten Lebenssachverhalten
Im Sommer 2021 begann ich mir Gedanken zu machen, über mögliche persönliche Auswirkungen, wenn dieser „Wahnsinn“ das Arbeitsrecht und Dienstrecht berühren würde. Wenn ich in meinem Tätigkeitsbereich als Personalwirtschaftlerin Anordnungen, Maßnahmen, Entscheidungen treffen müsste, die wegen einer fehlenden bzw. fehlerhaften Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht mehr dem rechtmäßigem Verwaltungshandeln unterliegen würden. Denn es zeigte sich immer häufiger, dass im Wesentlichen nur eine abstrakte Güterabwägung vorgenommen wurde, anstelle einer konkreten Verhältnismäßigkeitsprüfung. Es ist richtig, dass Gesetze grundsätzlich abstrakt-generelle Sachverhalte darstellen, doch müssen diese spätestens z. B. bei Verwaltungsakten (z.B. Bußgelder) und Allgemeinverfügungen (z.B. Verhaltensregelungen für die Weihnachtsmärkte) konkret-individuell bzw. konkret-generell begründet werden, sprich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist durchzuführen! Und allerspätestens ist dieses die Aufgabe der Judikative! Doch nichts davon geschah.
Nein, es wurde ernsthaft darüber diskutiert, welches Leben unter welchen Umständen wertvoller ist! Also Alte gegen Junge, Gesunde gegen Kranke, Freiheit gegen Beschränkungen. Welch ein Wahnsinn!
Als dann die ersten dienstlichen Treffen in meinem Sachgebiet bzw. mit der Abteilung im privaten Rahmen nicht mehr möglich waren (2G)[8], erfuhr ich die Spaltung in einer neuen Qualität am eigenen Leib. Dabei gab es keine Studienergebnisse, die die Wirkung der sogenannten Impfung in Bezug auf Übertragbarkeit belegten.[9] Jedes Bedenken wurde nun gesellschaftlich bereits als eine Verschwörungstheorie tituliert. Das Wort der Medien und einzelner Wissenschaftler galt, welches von der Masse ungefragt übernommen wurde. Sonst galt nichts und niemand.
Wo waren wir gelandet?
Aber auch das konnte ich noch für mich hinnehmen. Ich blieb in meiner Mitte, recherchierte, las und informierte mich weiter.
Doch meine schlimmsten Befürchtungen wurden wahr. Der Wahnsinn hielt Einzug ins Arbeits- bzw. Dienstrecht, ein systemisches Verletzen des allgemeinen Gleichheitssatzes wurde salonfähig.
So musste ich beispielsweise hochqualifizierte und eigenständig denkende Bewerberinnen ausschließen, durfte sie im Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigen, wenn sie wegen eines fehlenden Impfnachweises oder der Vorlagenpflicht eines negativen Testergebnisses – aus welchen Gründen auch immer – nicht nachkamen.
Hier wird der allgemeine Gleichheitssatz, abgeleitet aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz, verletzt: „Wesentlich Gleiches ist – in Betrachtung eines bestimmten Bezugspunktes – gleich zu behandeln.“ Eine mögliche Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung bedarf vernünftiger Erwägungen und sachlicher Gründe. Doch: Geimpfte Bewerberinnen übertragen das Virus ebenfalls[10], diese sind jedoch von der Testpflicht befreit gewesen.[11]
Es handelt sich um die Verletzung eines grundrechtsgleichen Rechtes – dem Zugang zu öffentlichen Ämtern – welches im Artikel 33 des Grundgesetzes verankert ist.[12] Artikel 33 Absatz 2 regelt diesen Zugang zu öffentlichen Ämtern. Dieser gibt vor, dass ausschließlich Eignung, fachliche Leistung und Befähigung zur Beurteilung herangezogen werden dürfen; die sogenannte Bestenauslese – sie ist das Grundkriterium für die Auswahl bzw. Einstellung von Beamtinnen, indem ausschließlich – zumindest so die Theorie – auf Eignung, Befähigung und Leistung abgestellt wird.
Jedoch ging es hier um etwas anderes und das bekam ich von einer höherrangigen Dienststellenleitung konkret erläutert: „Wir wollen doch auch wissen, ob die neue Mitarbeiterin konform ist!“
Konformität
als zukünftiges Auswahlkriterium
bei angehenden Beamtinnen
Ernsthaft? Konformität als zukünftiges Auswahlkriterium bei angehenden Beamtinnen? Soll der Diensteid in naher Zukunft auch offiziell als Lippenbekenntnis entarten?
Durch das Missachten des Gleichheitssatzes konnte das grundrechtsgleiche Recht mit einfachen Rechtsverordnungen verletzt werden, welche in der Normenpyramide unterhalb der förmlichen Gesetze stehen, weit unterhalb des Grundgesetzes![13]
Doch viel schlimmer wog für mich die Vorstellung, geforderte Anordnungen umsetzen zu müssen, um ungeimpfte Kolleginnen im dienstlichen Kontext zu diskriminieren. Oder Maßnahmen zu unterschreiben, die wiederum Bürgerinnen und Geschäftsinhaberinnen diskriminieren. Auch von solchen Anordnungen blieb ich nicht verschont. Für mich war die Rechtslage eindeutig; die meisten angeordneten COVID-19-Maßnahmen waren für mich rechtswidrig, da sie neben der Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes und der fehlenden Verhältnismäßigkeit auch den Gesetzesvorrang missachteten. Und mit meiner rechtlichen Einschätzung stehe ich nicht alleine; seit März 2021 beschäftigt sich „KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n. e. V.“ eben mit diesen Fragestellungen.[14]
Ich vertraute dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Gesetze werden von der Legislative erlassen, von der Exekutive ausgeführt und evtl. Verstöße gegen diese durch die Judikative sanktioniert. Hiervon gibt es berechtigterweise Ausnahmen. So darf die Exekutive z. B. Rechtsverordnungen erlassen, sofern eine gesetzliche Verordnungsermächtigung vorliegt. Doch darf diese Verordnung keine höherrangigen Rechte, z. B. Grundrechte, missachten. Rechtsverordnungen stehen innerhalb der sogenannten Normenpyramide unter den von der Legislative erlassenen Gesetzen. So wird der Grundsatz der Gewaltenteilung und der Normenhierarchie gewahrt.
Doch auch das galt nun nicht mehr. Denn nun konnten einfache Rechtsverordnungen höherrangiges Recht aushebeln. Zwar ist durch die Verordnungsermächtigung im IfSG den Länderregierungen die Kompetenz zum Erlass von Verordnungen gegeben worden, jedoch wurde diese von den Ministerien in einem inakzeptablen Umfang und ohne Augenmaß genutzt. Infolge dessen erhielten z. B. Schulen fast im Wochenrhythmus Ministerialschreiben mit neuen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften, die nicht nur innerhalb der Behörden, sondern auch zwischen den Ländern zu einem maximalen Chaos führten. All diese grundrechtseinschränkenden Verordnungen wurden im Hau-Ruck-Verfahren und meines Wissens ausschließlich als Bund-Länder-Beschlüsse erlassen, d. h. von der Exekutive und nicht von der gesetzgebenden Gewalt. Faktisch ermächtigte sich die Exekutive selbst zur Ausführung von Maßnahmen, welche Grundrechte massivst einschränkten!
Welch ein Bruch der Gewaltenteilung, welch ein eklatantes Missachten des Rechtsprinzips der Wesentlichkeitstheorie![15]
Gerade hier zeigt sich die Bedeutsamkeit der Wesentlichkeitstheorie, denn die Umsetzung dieser Vorschriften bedeuten unvorhersehbare langfristige Konsequenzen für Mensch und Wirtschaft. Die negativen Auswirkungen, die sogenannten Kollateralschäden, die diese Maßnahmen provozieren, werden die kommenden Generationen zu tragen haben. Diese Konsequenzen wären durch ein normales Gesetzgebungsverfahren, in dem unterschiedliche Sichtweisen durch mehrere Lesungen berücksichtigt werden, erkennbar und vermeidbar gewesen.
All das im Namen der Sicherung der öffentlichen Gesundheit! Nein, nicht zum Schutz des einzelnen Menschen, sondern zum Schutz des öffentlichen Gesundheitssystems. Von dem natürlich der Einzelne in letzter Konsequenz abhängig sein kann.
Jedoch: Auch über die Lage des öffentlichen Gesundheitssystems, sprich Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen, ist manipulativ in den öffentlichen Leitmedien berichtet worden. Doch das war und ist für die Einzelne nur erkennbar, wenn diese selbst recherchiert[16] – auch auf den sogenannten „Verschwörerseiten“.[17] In den Leitmedien wurde dem COVID-19-Virus die Verantwortung der drohenden Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems zugeschrieben, tatsächlich ist die Überlastung des Gesundheitswesens jedoch Folge einer jahrelangen fehlgeleiteten Finanzpolitik.
Jeder Bedenkenträger war ein Schwurbler, ein Aluhutträger oder wurde mit anderen Bezeichnungen diffamiert. Ein regelrechter benevolenter Paternalismus[18] hat sich etabliert: „Husch husch ins Körbchen! Lasse dich impfen und hinterfrage nichts!“
Ein abwägender öffentlicher Diskurs wurde dagegen verbannt. Welch ein Geschenk für die Pharmaindustrie?
Im November 2021 zog dann 3G am Arbeitsplatz ein.[19] Und welch ein Zufall: Am Tag der Umsetzung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz gab Herr Drosten in einem öffentlichen Leitmedium an, dass „viele Geimpfte zwar nicht ins Krankenhaus oder auf die Intensivstation müssen, aber weitere Geimpfte anstecken […] trotz 3G.“[20]
Diese erste vorsichtige „Erkenntnis“ des damals sehr aktiven Herrn Drosten (es ist sehr still geworden um ihn) ist mittlerweile durch die Aussage der Pfizer-Managerin Frau Janine Small vor dem EU-Parlament unrühmlich bestätigt worden. Denn: Der Impfstoff ist vor der bedingten Zulassung überhaupt nicht darauf getestet worden, ob und wie gut er die Virusübertragung hemmt![21]
Es gab zum damaligen Zeitpunkt keine Evidenz, und das war uns Bedenkenträgern bekannt, da die öffentlich zugänglichen Studien sehr widersprüchlich waren bzw. es keine gab, die eine geringere Übertragungsrate der Viren von geimpften Personen im Gegensatz zu Ungeimpften bewies. Doch gerade damit wurden 2G und 3G gerechtfertigt. Es war fast nicht zu glauben, und doch Realität: Die bis dato für mich vertrauenswürdigen Stellen argumentierten mit Unwahrheiten und manipulierten:
„Eine Pandemie der Ungeimpften! Die Tyrannei der Ungeimpften! Die Ungeimpften sind Schuld an dem Tod von anderen Menschen.“ Es ging mittlerweile sogar so weit, aus diesem Grund allen Kindern die Impfung zu empfehlen, obwohl dieses Virus keine Gefahr für gesunde Kinder darstellt. Es wurde mit der Schuld gearbeitet: „Was ist, wenn deine Großeltern wegen dir sterben würden?!“
All das ohne jegliche Evidenz. Unglaublich, dass selbst jetzt im Dezember 2022 noch diese Art von Stigmatisierungen von den etablierten Medien nicht klar und erkennbar gerügt werden. So bleibt ein Herr Montgomery ungerügt, obwohl er als „Chef“ des Weltärztebundes an seiner unerträglichen und evidenzlosen Aussage „Die Tyrannei der Ungeimpften“ festhält![22] Ich frage mich, welche tatsächlichen persönlichen Gründe ihn zu solchen Aussagen bewegen.
All diese Fragen und Bedenken hätten berücksichtigt werden müssen und können. In allen Lebensbereichen. Doch „Querdenken“ war zu diesem Zeitpunkt stigmatisiert. Der gesellschaftliche Zwang war zu groß. Jegliches Hinterfragen wurde frühzeitig mit der Aussage des RKI-Präsidenten Herrn Wieler auf der Pressekonferenz des RKI vom 28.07.2020 medienwirksam tabuisiert.[23]
Und so erlebte ich auf meinen dienstlichen Einwand, unter Bezugnahme der Aussage von Herrn Drosten hin, dass mit 3G am Arbeitsplatz der allgemeine Gleichheitssatz massiv verletzt wird (wesentlich Gleiches ist gleich zu behandeln) eine Steigerung des bereits vorherigen unmenschlichen Miteinanders: Mein Vorgesetzter erwiderte bevormundend, dass er sich auf keine ideologische Diskussion einlasse.
Wie bitte? Eine ideologische Diskussion? Wenn es das wenigstens gewesen wäre! Oder ein wahrhaftes Abwägen zwischen der Menschenwürde und der Sicherung der öffentlichen Gesundheit. Es gab keinen Grund für diese rechtswidrige Verordnung, da es keine wissenschaftliche Evidenz gab und die desolate Situation der öffentlichen Gesundheit langfristig sogar verschlimmert. Und diese fehlende Evidenz bzw. die Erkenntnis, dass Geimpfte ebenfalls anstecken, hat Herr Drosten an dem besagten Tag sogar öffentlich bekannt gegeben.
Geimpfte Menschen übertragen das Virus ebenfalls. Somit unterlaufen die 3G- und 2G-Vorschriften den allgemeinen Gleichheitssatz! Und sie tun es immer noch! Unerträglich ist in diesem Zusammenhang die weiterhin geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht, die erst zum Jahresende 2022 ausläuft![24] Es werden somit weiterhin täglich Pflegekräfte diskriminiert!
Doch das Kind ist in den Brunnen gefallen bzw. ist der „Michel“ mithilfe von Angst und Panik, Strafandrohungen und eines gesellschaftlichen Zwangs erfolgreich konditioniert. Und kein Verantwortlicher wollte es wahrhaben. Oder war das sogar das Ziel, fragt ungläubig eine Stimme in mir?
Die Realität forderte einen Gehorsam,
der sich gegen geltende Gesetze richtete
Spätestens ab diesem Zeitpunkt konnte ich den jahrzehntealten Erklärungen in Bezug auf die verklausulierte Eidesformel keinen Glauben mehr schenken. Denn nun forderte die Realität klar erkennbar einen Gehorsam von mir, der sich gegen geltende Gesetze richtete! Ich spreche von einem geforderten Gehorsam gegen geltende Grundrechte, der mit nachrangigen und am Reißbrett erlassenen Verordnungen gefordert und gerechtfertigt wurde.
Welch eine Ohrfeige für einen klaren und vernunftbegabten Geist, wenn rechtliche Bedenken einem Ideologiedenken gleichgesetzt werden! Ich frage mich, ob nicht eher viele dieser Verordnungen und Erlasse einem ideologischen Ungeist entspringen, attestieren doch die Gerichte nun immer häufiger den Verordnungen rechtswidrige Grundrechtseinschränkungen!
Die Menschen, die ihre klare Vernunft bewahrt haben, werden ausgegrenzt, diffamiert, diskreditiert, separiert. Ein wissenschaftlicher Diskurs wird seitdem nicht nur öffentlich vermieden, nein, in den öffentlichen Leitmedien wurden und werden Ungeimpfte als unbelehrbar und unerträglich emotional beschrieben!
Wir seien unbelehrbar und unerträglich emotional? Dabei schüren doch die Leitmedien Angst, lehnen Runde Tische und wirkliche wissenschaftliche Diskurse ab. Das ist unerträglich!
Viele Stimmen der Bedenkenträger sind alles andere als unbelehrbar und emotional, sondern fundiert und sachlich.[27,28,29] Das scheint jedoch für die Öffentlichkeit eine unerträgliche Gefahr zu sein! Auf welcher Grundlage wurden in den letzten fast drei Jahren weitreichende Entscheidungen getroffen? Definitiv nicht mithilfe eines wahrhaftigen Austausches von Thesen und Antithesen.
In mir zerbrach der letzte Glaube an unsere Rechtsstaatlichkeit, als 2G am Bundesverfassungsgericht[28] und im Plenarsaal des Bundestages eingeführt wurde.[29]
Was hat das mit mir gemacht? Wo stehe ich? Wie kann es für mich weitergehen?
Ich fühle mich verraten, weil die Menschenwürde verraten worden ist. Global. Von Lobbyisten, den Medien, korrupten Staatsträgern und einem paralysierten Volk. Ich habe jegliches Vertrauen in das derzeitige Regierungshandeln und in meinen bayerischen Dienstherrn verloren. Und somit einen Teil meiner Identität.
Ein künstlich erzeugtes Spannungsfeld ließ mich erkranken. Ein Spannungsfeld zwischen Gehorsam und dem Erkennen des Verlustes von demokratischen Grundwerten, der ständigen Anspannung, dem Ausgeliefertsein von fragwürdigen Anweisungen (positiv formuliert!), die ich umzusetzen oder disziplinarrechtliche Konsequenzen zu erwarten hatte.
Die Frage bleibt:
Wie steht der Dienstherr zu seinen Pflichten?
Und trotzdem stehe ich zu meinem Eid, zum Wohle des Volkes und zu meinem Land.[30]
Die große Frage bleibt jedoch: Wie steht der Dienstherr zu seinen Pflichten, z. B. der Fürsorgepflicht? Er hat in den letzten 2 ½ Jahren die gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht weder verhältnismäßig berücksichtigt noch umgesetzt. Es gibt spätestens jetzt keine Rechtfertigung für jegliches Verstecken oder Verdrängen mehr. Es sind alle Fakten bekannt, wenn man sie sehen will:
Ein profitsüchtiges und prestigeträchtiges Geschäft ist an Menschen experimentell umgesetzt worden. Die verantwortlichen Menschen der öffentlichen Leitmedien, in den staatlichen Einrichtungen und in den Behörden haben unisono einen offenen wissenschaftlichen Diskurs vereitelt, das Volk unter Angst, Panik und Schuld gesetzt und mit Strafandrohung und -umsetzung nicht gespart.
Es ist die größte Herausforderung für einen klaren Geist in einer ver-rückten Gesellschaft gesund zu bleiben. Erschwerend kommt hinzu, dass seit 2020 klare Geister nicht mehr erwünscht sind. Jeder Einwand, jedes Bedenken wird seitdem dem Querdenken zugeordnet; der ursprüngliche Wortsinn des Querdenkens ist so der Gesellschaft regelrecht verloren gegangen.
Welches Kind wird in 5 Jahren noch den ursprünglichen Wortsinn kennen, erklären und schätzen können?
Ich bin in diesem Sinne gesund und will arbeiten. Ob ich dienstfähig im Sinne der Beamtengesetze, der dienstlichen Vorschriften und meines Eides bin, müssen andere entscheiden.
Denn: Einen Teil meines Wertekodexes, der ein existentieller Bestandteil meiner Persönlichkeit ist und der sich für mich in der Eidesformel widerspiegelt, ausgenommen „Gehorsam gegen die Gesetze“, sollte ich selbst und eigenverantwortlich missbrauchen. Gegen mich und gegen andere!
Oder massive persönliche „Nachteile“ in Kauf nehmen, die ich – folge ich dem gängigen propagierten Narrativ – zudem selbst verschuldet habe.
Es war ein Versuch mich zu brechen. Durch das unlösbare Spannungsfeld der beamtenrechtlichen Folgepflicht und der Weisungsgebundenheit versus meiner Gewissensfreiheit und meiner Würde.
Das und nicht weniger hat mein Dienstherr, der ein mittelbarer Teil der Staatsverwaltung der Länder ist und bei dem ich bis Ende des letztens Jahres als Beamtin des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes meinem Dienst nachging, von mir verlangt.
Und das gilt es zu würdigen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name dem Herausgeber bekannt]
Anmerkungen und Quellenhinweise:
[1] Die Niederschrift meiner Vereidigung mit dem o.a. Text aus dem Jahre 2001 liegt im Original vor.
Hinweis: Die bayerische Eidesformel lautet nach meinen Erkenntnissen (Stand 2003): „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
[2] In diesem Essay wird das generische Femininum verwendet, selbstverständlich soll sich jeder Mensch angesprochen fühlen.
[3] Gesetzesregelung Remonstration: § 36 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG, § 63 Abs. 2 Satz 1 BBG,
[4] Zur Frage „Remonstration Amtspflicht?“ https://www.dienstrecht-aktuell.de/die-remonstrationspflicht-des-beamten-als-amtspflicht-3136580/ 5 Erläuterung Kontaktschuld: https://amtsarzt.org/ex/kontakt-schuld/
[6] Als ein Beispiel sei hier an die Reaktionen der etablierten Medien auf die Kunstaktionen von #allesdichtmachen und #allesaufdentisch; https://www.ndr.de/kultur/allesaufdentisch-Meinungsvielfalt-tendenzioeser-Diskurs,allesaufdentisch100.html erinnert.
[7] Definition, Erläuterung und Aufzeigen von Verhaltensweisen: https://de.wikipedia.org/wiki/Psychologie_der_Massen
[10] z. B. https://www.berliner-zeitung.de/news/studie-dauer-uebertragung-ungeimpfte-geimpfte-li.200723
[11] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886
[12] Verweis auf Artikel 93 Absatz 4a GG
[13] https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Rechtsverordnung
[14] https://netzwerkkrista.de/
[15] https://de.wikipedia.org/wiki/Wesentlichkeitstheorie
[17] https://neue-medien-portal.de/?S=HOME
[18] wohlwollender bevormundender Politikstil, Aufsatz: https://katalog.ub.tu-braunschweig.de/vufind/Search2Record/1780739176;
[19] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/corona-regeln-arbeitsplatz-101.html
[23] RKI Pressekonferenz Herr Wieler vom 28.07.2020 https://www.youtube.com/watch?v=1ChM99d4IRU
[24] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139031/Einrichtungsbezogene-Impfpflicht-soll-auslaufen
[25] https://netzwerkkrista.de/
[27] https://neue-medien-portal.de/?S=HOME
[29] https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-corona-massnahmen-103.html
[30] Im Sinne meines Eides, s. Seite 1 […] meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, [… ]
Letztmaliger Zugriff aller gelisteten digitalen Fundstellen erfolgte am 20.12.2022
Das Artikelbild zu diesem Beitrag zeigt eine kartografische Darstellung von Deutschland aus dem Jahr 1667 aus dem Besitz von König Georg III von Großbritannien, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg. Quelle: British Library Es geht hierbei ausdrücklich nicht um irgendeinen Zusammenhang mit der Frage eines etwaigen Fortbestehens des Deutschen Reiches, welches zu jener Zeit nicht existierte. Die Illustration wurde gewählt, weil die Forderung der Selbstverleugnung einer kritischen und auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Beamtin an längst vergangene vordemokratische Zeiten erinnert, in denen sich Monarchen auf Gottes Gnade beriefen, während heute gar in ihren Folgen unabsehbare Eingriffe in die göttliche Schöpfung als einziger Ausweg propagiert werden.
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Sehr schön geschrieben! Mein Vertrauen in Legislative, Judikative und Exekutive ist völlig zerstört und nicht zu reparieren. Schön zu sehen, dass es einzelne Menschen gibt, die in ihrem Verhältnis zu ihrem obrigkeitlichen Brotgeber einen klaren Verstand bewahren und diesen nun auch beginnen der Öffentlichkeit mitzuteilen.
„Doch das Kind ist in den Brunnen gefallen bzw. ist der „Michel“ mithilfe von Angst und Panik, Strafandrohungen und eines gesellschaftlichen Zwangs erfolgreich konditioniert.“
Die angestrebte Konditionierung hat in meinem Fall trotz Einzelhaft und Urteil gegen mich selbst und in der selben Sache meinen 13 jährigen Sohn zu 4 Tagen Jugendarrest wegen Verweigerung des Corona-Tests nicht funktioniert. Ich würde mich freuen, wenn das Beispiel dieser aufrechten Frau und das meinige in mehr Menschen den Willen und die Kraft zur öffentlichen Bekenntnis zu den Mißständen in diesem Land geben würden. Nur wenn derartige Dinge in der Öffentlichkeit angesprochen werden, kann ein Bewußtsein entstehen, das Änderung herbeiführt.
Es kann und darf so nicht weitergehen. Die sind zu weit gegangen! Ich danke der Dame für diesen Text und Herrn Alschner für dessen Veröffentlichung.
Auch ich danke dieser Beamtin für diese herausragende, dokumentierte Zusammenfassung aus ihrem eigenen Erleben und finde es extrem wichtig, dass das alles genauso aufgeschrieben wurde. Ich danke unserem Schöpfer, dass er uns einen klaren Geist und gesunden Verstand gegeben hat und bete, dass Gott den Ausgang der Verhandlung so lenkt, wie es in seinen Augen gut für diese edle Frau ist.
Exzellent geschrieben, erschütternd zu lesen! Vielen, vielen Dank dafür!
Mir sind beim Lesen des hervorragend ausgearbeiteten Textes mehrfach die Tränen heruntergelaufen. Ich bin selbst seit 1999 Beamter und nun seit vier Tagen frühpensioniert, teile also ein ähnliches Schicksal, wie die Autorin. Sie hat mir von der Seele geschrieben und ich danke ihr ausdrücklich auf diesem Weg für die Dokumentation des Schmerzes der entsteht, wenn man sich in dem beschriebenen, unerträglichen Spannungsfeld befindet und dabei erkrankt. Vielen herzlichen Dank!
Fun Fact: Das Bundesinnenministerium hat das Covid-Panikstrategiepapier wieder von seiner Homepage verschwinden lassen und es war kein Versehen:
https://fragdenstaat.de/a/263444