Der Zusammenhang zwischen Mike Yeadon und den RKI-Protokollen
Thema: Gesundheit & PolitikOder: Wer hinterfragt, gefährdet die Gemeinschaft?
Die “Enthüllung” der Protokolle des RKI-Krisenstabs hat offengelegt, dass die “Freiheitsbewegung” in Deutschland (Österreich und die Schweiz kann ich nicht übersehen) den selben Mustern folgt, wie jene Politik und Behörden, deren Handeln während der “heißen Phase” der “P[l]andemie” nun aufgeklärt werden soll. “Das darf nicht hinterfragt werden”!
Die breite Masse der Öffentlichkeit [oder Teil-Öffentlichkeit der Nutzer ‚alternativer Medien‘ abseits des Mainstreams] hat inzwischen offenbar vergessen, worum es geht: um die Aufklärung eines Angriffs auf bürgerliche Freiheiten und grundsätzlich unveräußerliche Grundrechte. Es scheint dieser Öffentlichkeit jedenfalls der Gedanke völlig abwegig zu sein, dass die gegenwärtige Phase der Ruhe, in der nun eine allerdings nur sehr begrenzte ‘Enthüllung’ von Details erfolgt, von vornherein einkalkuliert worden sein könnte. Dass eine Illusion von “Aufklärung des Unrechts” entsteht, während das eigentliche (größere) Unrecht weiter begangen (oder vorbereitet wird).
Ob eine solche Gefahr nicht nur hypothetisch, sondern tatsächlich besteht, kann nur überprüft und festgestellt werden, wenn man sich vergegenwärtigt, worum es tatsächlich geht.
Geht es um die Vergewisserung über kleinste Details von staatlicher Willkür und Behördenversagen? Oder geht es um die Beendigung und Abwehr staatlicher Willkür durch die Wiederherstellung einer Situation, in der Grundrechte tatsächlich unveräußerlich und unantastbar sind – und bleiben?
Ich halte letzteres für die eindeutig wichtigere Aufgabe.
Da wesentliche Gesetze und Verordnungen weiterhin in Kraft sind, welche eingeführt und benutzt wurden, um Grundrechte zu beschneiden, ist die Beschäftigung mit Details einzelner Teilaspekte insoweit fragwürdig, als es um den spezifischen Erkenntnisgewinn geht und um die Frage, was dieser Erkenntnisgewinn zur nicht nur Abwendung einer Wiederholung beitragen kann, sondern auch zur Wiederherstellung des Status-quo-ante.
Die RKI-Protokolle sind tatsächlich nicht völlig uninteressant, aber ein Beitrag zur Wiederherstellung einer Situation, in der Grundrechte willkürlich eingeschränkt werden können und auch die Justiz in der Kontrolle der Exekutive versagt, ist – wenn überhaupt – nur sehr indirekt erkennbar.
Tatsächlich liegen spätestens seit dem Dezember 2023 Indizien vor, die der frühere Pharma-Manager und Wissenschaftler Dr. Mike Yeadon beim 2. Corona-Symposium der AfD-Bundestagsfraktion vorgetragen hat: Yeadon hat damals (und auch schon zuvor in anderen Kreisen im Ausland) darauf hingewiesen, dass nicht nur die einzelnen Maßnahmen untauglich und unverhältnismäßig waren. Er hat vielmehr dargestellt, wie er durch die Summe zahlloser Widersinnigkeiten in den einzelnen Maßnahmen und Abläufen zu dem Schluss gekommen ist, dass andere Hintergründe bestehen müssen, die eine wesentliche größere Gefahr für Demokratie und Freiheit darstellen als bloße Unehrlichkeit einzelner Institutionen.
In diesem Zusammenhang hat Yeadon dann (ausweislich einer insgesamt trotz gewisser Einschränkungen gut verständlichen Aufnahme der Verdolmetschung seines Vortrags beim AfD-Symposium) erläutert, dass bereits die Annahmen falsch und betrügerisch sind, welche der grundsätzlichen Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr zugrundeliegen. Konkret sprach er unter anderem darüber, dass “Gain-of-Function” genannte Manipulation von viralen Erregern zum Zweck der Verstärkung ihrer Tödlichkeit und Einsatz als Biowaffen insoweit unmöglich sei, als dadurch keine Epidemien oder Pandemien ausgelöst werden können.
ACHTUNG: Diese Feststellung bedeutet nicht, dass Gain-of-Function nicht existiert, oder keine Eignung als gefährliche Bio-Waffen besteht. Die im durch Gain-of-Function im Labor hergestellten Substanzen können sehr wohl tödliche Wirkung haben. Yeadon (und andere) bestreiten allerdings, dass sich die so erzeugten Substanzen als ansteckende Erreger selbst verbreiten und Epidemien auslösen können! Ihre Gefahr gehe demnach wie bei einem Sprengstoff oder Gift von der konkreten Berührung aus. Eine Ansteckung auf andere erscheine dagegen biologisch nahezu ausgeschlossen.
Die RKI-Protokolle enthalten zu solchen Zweifeln keinerlei Information. Sie werden aktuell vor allem dahingehend beleuchtet, dass das Wissen um die Untauglichkeit von einzelnen Maßnahmen damals Politik und Behörden bekannt war. Weitergehende Defizite, beispielsweise die fehlende Diskussion in den Gremien des RKI über die tatsächliche Eignung der Instrumente zur Feststellung von Epidemien auf der Basis von PCR-Tests werden ebensowenig beleuchtet wie die grundsätzlichen Zweifel an dem Pandemie-Narrativ insgesamt.
Ohne eine definitive Antwort auf die aufgeworfenen Zweifel geben zu müssen, ist es aus Sicht der Verteidigung des Rechtsstaates von übergeordneter Bedeutung, solchen Zweifeln unverzüglich nachzugehen. Denn es sind die behaupteten Gefahren, welche die Handhabe einer Einschränkung von Grundrechten überhaupt nur legitimieren könnten. Selbst unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr ist es fragwürdig, eine behauptete, aber nicht nachgewiesene Gefährdung zum Anlass einer nur sehr schwer auf gerichtlichem Wege revidierbaren Einschränkung von Grundrechten zu nehmen.
Dass „prominente Köpfe“ wie Professor Homburg eine solche einfache Subsumtion nicht nachvollziehen können, sondern sich statt dessen mit interessanten, aber im Hinblick auf die Gefahr einer Wiederholung belanglosen Fragen abgeben, gibt zu denken. Nach welchen Gütern und Prinzipien ordnen Herr Professor Homburg oder Frau Velazquez ihre Prioritäten?
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