03
Sep 2024

Das “Management der Pandemie” vor Gericht – aber nicht die Grundsatzfrage!

Thema: Gesundheit & Politik

Die “Enthüllung” der ungeschwärzten RKI-Protokolle hat zu einer Sensation geführt.  So jedenfalls ist der erste Eindruck nach der mündlichen Verhandlung von heute vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück im Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot. Die Kammer hat das Verfahren ausgesetzt und wird es nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen sei.

Allerdings ist höchst fraglich, was diese Entscheidung bedeutet, und welche Folgen sie nach sich ziehen wird.

Für anwesende Beobachter im Saal dürfte bereits die einschränkende Bemerkung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts, Dr. Neuhäuser, eingangs der Verhandlung einen Wink mit dem Zaunpfahl enthalten haben. “Dies ist kein Corona-Tribunal”, machte dieser mit einer “kleine Ansage” genannten Klarstellung deutlich. Es gehe auch nicht darum, das Bundesverfassungsgericht zu kritisieren, welches am 27. April 2021 die Verfassungsmäßigkeit des Bundestagsbeschlusses zur Änderung des Infektionsschutzes bekräftigt hatte. Vielmehr gehe es darum, die Anwendbarkeit des Gesetzes “für die Zukunft” auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen!

Dies deutet daraufhin, dass in der Tat dem RKI die Rolle des “Sündenbocks” zugedacht sein könnte, während Regierung, besonders aber der Deutsche Bundestag weitgehend freigesprochen werden könnten, da sie “Anlass hatten, auf die Unabhängigkeit des RKI zu vertrauen”.

Der neue RKI-Präsident Dr. Lars Schaade, der bereits unter seinem Vorgänger Wieler als Vertreter im Amt war und auch den RKI-Krisenstab leitete, dessen Protokolle nun zur Grundlage dieser Entscheidung geführt haben, machte vor der Kammer keine gute Figur. Er kam in Begleitung eines “Zeugenbeistand” genannten Anwalts der Berliner Prominenten-Kanzlei Raue LLP, der ihm des öfteren Bemerkungen zuflüsterte oder Zettel zuschob.

Inhaltlich bemühte sich Schaade in seiner mehr als zweistündigen Befragung sichtlich darum, die Bedeutung der Protokolle herunterzuspielen (“Einzelmeinung eines Mitarbeiters”) und das RKI als Behörde darzustellen, die der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit unterliege, welches für das “Management der Pandemie” das Recht habe, die Einschätzungen des RKI zu befolgen oder aber abzuändern. “Selbstverständlich” habe es des öfteren auch Einflussnahmen in Form von Weisungen gegeben.

In dieser Hinsicht hat sich Schaade möglicherweise genau so verhalten, wie er sich verhalten musste, damit der Debattenraum weiterhin auf das “mangelhafte Management der Pandemie” eng begrenzt wird, ohne den eigentlichen Kern der Problematik – die Hürde für das Ausrufen einer Pandemie und die damit verbundenen Hürden für die Beschneidung von Grundrechten überhaupt nur zu beleuchten!

Und in eben dieser Hinsicht ist es ein schweres Versäumnis von vermeintlichen Kritikern wie Professor Stefan Homburg und anderen, die Skandaltrommel mit großer Lautstärke weiter nur in jenen Bereichen zu rühren, die das eigentliche Problem unangetastet lassen.

Dabei hat auch die Begründung des Osnabrücker Verwaltunsggerichtspräsidenten klar gemacht, dass es eine Pflicht gibt, die Notwendigkeit und das tatsächliche Vorliegen ursprünglich angenommener wissenschaftlicher Bewertungen kontinuierlich zu überprüfen. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der schwere der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen.

Auch wenn es in der Osnabrücker Verhandlung keine Rolle spielte: Spätestens seit dem Auftreten von Dr. Mike Yeadon im 2. Corona-Symposium der AfD-Bundestagsfraktion hat es Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Annahmen zur Existenz eines neuartigen pandemischen Erregers höchst zweifelhaft ist. Diese Zweifel haben sich zwischenzeitlich, auch durch Experten wie Denis Rancourt und Jonathan Couey weiter konkretisiert.

Offenkundig hat die Berichterstattung über die RKI-Protokolle mittlerweile den Mainstream erreicht, wenn selbst ein Präsident des Verwaltungsgerichts das “Multipolar-Magazin” in öffentlicher Verhandlung erwähnt. In dem Maße jedoch, wie die Berichterstattung solche Stimmen wie Yeadon, Rancourt und Couey ausblendet (Homburg hat nach unserer Kenntnis noch kaum je über diese Zweifel gesprochen, oder gar für eine vordringliche Klärung solcher Grundsatzfragen in einem sauberen Verfahren unter ausführlicher Anhörung der Stimmen plädiert) wird die Gefahr größer, dass sich die volle Tragweite des Problems der Öffentlichkeit verschliesst. Sie kann nicht wissen, was sie nicht ahnt. Und auch dem Gerichtspräsidenten wird es erleichtert, den eigentlichen Knackpunkt bei der Überprüfung der Grundrechtseingriffe zu übersehen.

Wenn das RKI, wie nun auch das Osnabrücker Gericht bezweifelt, nicht hinreichend unabhängig ist, so besteht doch auch Anlass darüber nachzudenken, wie es um die Unabhängigkeit anderer vermeintlich unabhängiger “Institutionen” bestellt ist. Solche Zweifel sind um so nötiger, je weitreichender die Folgen von Maßnahmen sind, die sich auf die vermeintlich unabhängige Expertise solcher Institutionen stützen.

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Hier muss jedem unvoreingenommenen Beobachter die Abhängigkeit von WHO und internationalen Forschungseinrichtungen auffallen. Es sind solche Institutionen, die spätestens seit 1962 mit der CIBA-Konferenz zur ”Zukunft des Menschen” höchst fragwürdige Szenarien entwerfen, die auch die Ausbreitung von gefährlichen Pandemien beinhaltetet haben, während sie gleichzeitig für Eugenik und Gentherapie Stimmung gemacht haben.

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Worauf beruhen solche Prognosen? Was bedeutet es, wenn an diesen Prognosen und ähnlichen Planspielen stets die selben Personen beteiligt sind, die bis weit in die erste Dekade des 21. Jahrhunderts unmittelbar auf die Ausrichtung wissenschaftlicher Forschung Einfluss genommen haben und mit oligarchischen Strukturen eng verflochten sind, die wie der Wellcome Trust und die Rockefeller-Stiftung enge historische Verbindungen zu Malthusianismus und eugenischer Ideologie haben?

 

Für das konkrete Verfahren der Quakenbrücker Pflegehelferin gibt es noch eine zweite Hürde: Das Bundesverfassungsgericht ist mit der Wahl von Stephan Harbarth deutlich politiknäher geworden. Es ist nicht undenkbar, dass das Bundesverfassungsgericht auch trotz der Bedenken des Osnabrücker Verwaltungsgerichts die Verfassungsmäßigkeit der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht und damit auch das Berufsverbot bestätigt. Immerhin wird es bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe noch Monate dauern. Und es werden Wintermonate sein, in denen die gesetzlichen Grundlagen über “notwendige Pandemiebekämpfung” weiter in Kraft sein werden.

RKI-Chef Dr. Lars Schaade gelassen beim Verlassen des Verwaltungsgerichts in Osnabrück. Die Gitter, die ihn zu umschliessen scheinen, sind bloße Bauzäune.

Allerdings scheint der Landkreis Osnabrück, im Verfahren der Pflegehelferin die beklagte Gegenpartei, bereits zu befürchten, dass es anders sein könnte: Unmittelbar nach der Befragung von RKI-Präsident Schaade durch das Gericht legte der Dezernent des Landkreises, Dr. Drewes, Wert darauf, in einer Erklärung sein Bedauern darüber auszudrücken, dass man seinerzeit “die Vorschrift [habe] anwenden” müssen. Wenn ich mit meinen Herzen entscheiden dürfte, würde ich den Bescheid [über das Betretungs- und Tätigkeitsverbot] aufheben. Aber das kann ich nicht“, sagte Drewes. Man sorgt sich im Osnabrücker Kreishaus offenbar um das eigene Image.

Diese Sorge braucht RKI-Präsident Schaade ganz offensichtlich nicht mehr zu kümmern. Längst gibt es Überlegungen, die “Unzulänglichkeiten im RKI” zum Anlass für einen rigorosen Umbau der Behörde zu nehmen, der insbesondere auch die für Epidemiebekämpfung zuständige Abteilung 2 des RKI betreffen wird. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan…

 

 


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Bastian Barucker
Bastian Barucker
3 Monate zuvor

Dein Fokus auf Yeadon und Homburg ist beeindruckend.

Albrecht Storz
Albrecht Storz
Antwort an  Uwe Alschner
2 Monate zuvor

Das halte ich für das Hauptproblem: das überhaupt die Möglichkeit in Betracht gezogen wird, dass es überhaupt irgendwelche Situationen geben könnte, die allgemeine Grundrechtsbeschränkungen legitim machen würden. (Natürlich sind Grundrechte nicht so universell, wie immer getan wird. Dann dürfte es etwa auch keien Haftrstrafen, etc. geben).

Eine Gesellschaft, die so etwas diskutiert und zulässt, ist mehr als blauäugig. Denn in so einer Gesellschaft kann das Bewusstsein für die unleugenbare Tatsache schlicht nicht existieren, dass solche Notlagen auch simuliert oder künstlich erzeugt werden können – und dies auch schon getan wurde. Krieg ist die klassische Form, aber nicht die einzige davon, die schon nachweislich praktiziert wurde.

Eine Gesellschaft, die ihre eigene zwangsweise Bedrückung für gewisse Situationen – so genannte Notlagen – zulässt und für legitim erachtet, ist schon längst nicht mehr frei.

Denn wie ein Klassiker der Politikwissenschaften sagte: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“ – und das ist nun mal gewiss nie und nirgends das Volk.

Robert Höschele
Robert Höschele
Antwort an  Albrecht Storz
2 Monate zuvor

Bravissimo!!! Das Zitat ist vom Mephisto der Deutschen Justiz, dem Propagandisten des TOTALEN STAATES, Carl Schmitt . Und, ja,Sie haben Recht, BRD ist endgültig „nackt“ und die Justiz hat keine Augenbinde mehr.

Albrecht Storz
Albrecht Storz
Antwort an  Robert Höschele
2 Monate zuvor

Regen Sie sich mal wieder ab. Carl Schmitt wird überall rauf und runter zitiert. Und wo jemand recht hat, hat er halt recht.

Was soll das Geschrei

Christian Brandl
Christian Brandl
3 Monate zuvor

Die wahre Grundsatzfrage wäre, endlich die Frage nach der „Virus“existenz zu stellen und einen Nachweis einzufordern. Bis heute wurden zwar viele behauptet; nicht einziges pathogenes „Virus“ inklusive SARS-CoV-2 wurde unter Einhaltung der Leitlinien der DFG nachgewiesen. Folglich sind sämtliche für im Zusammenhang mit sog. „virusinduzierten Infektionen“ stehenden Definitionen, Rechtsvorschriften und Gesetze von vorne herein völlig obsolet. Selbst das RKI hat in den Files zugegeben, dass sie nicht in der Lage waren, das (immerhin in Risikogruppe 3 eingestufte angeblich ach so hochansteckende) „SARS-CoV2-Virus“ anzuzüchten. De facto haben sie bestätigt, dass es keinen Nachweis gibt, zumal nicht nur sämtliche Aktivitäten wie Studien, weitere Sequenzierungen inklusive „Varianten“bestimmung, Tests, Impfungen, und, in der Folge auch Entscheidungen, Folgen und Konsequenzen auf der Grundlage von Fan Wu et als Arbeit basieren, die Anfang Februar 2020 publiziert wurde. Diese hat allerdings selbst keinen Nachweis erbracht, sondern basiert lediglich auf einer Sequenzierung (was (1) kein Erregernachweis ist, das (2) das BMG in den Krisenstabprotokollen auch genau so bestätigt hat).

Amy
Amy
Antwort an  Uwe Alschner
2 Monate zuvor

Hallo Herr Alschner,

Zuerst einmal vielen Dank für Ihre unermüdliche Arbeit – diese gehört für mich zur Speerpitze im deutschsprachigen Raum und ist, gerade weil sie sich vorrangig in der sinnvollen Zusammentragung und Kombination diverser mehr oder auch weniger bekannter Informationen unter Berücksichtigung u.a. von Plausibilität, Logik, Ausschlussprinzip etc… ohne große Scheuklappen abspielt, besonders wertvoll.

Sie haben auch im Kommentar, auf den sich diese Antwort bezieht, die in meinen Augen relevanten Unterschiede in der Sache deutlich gemacht und wunderbar erklärt. Das Problem wird hierdurch meines Erachtens letztendlich aber auch nur auf eine andere Ebene verschoben, die praktisch ebenso angreifbar ist wie die davor und die danach und die meisten drumherum und das schlicht, weil es auf „die Wahrheit“ so genau garnicht mehr ankommt – leider.

Ob ich jetzt also über die Existenz von Viren an sich oder ’nur‘ um die Plausibilität einer regulären Pandemie diskutiere, macht in der Praxis vermutlich keinen so großen Unterschied, denn dies betrifft ja letztendlich dennoch nur den Vorwand, unter dem mit den Mitteln realer Macht etwas in die Wege geleitet wurde, was ziemlich sicher nicht zu unserem Besten ist.

Sicherlich kann man mit einem derartigen Vorgehen den Einen oder Anderen zum Nachdenken anregen und vielleicht irgendwann sogar mal ein Gericht überzeugen – diejenigen, durch die das alles angeleiert wurde, wird das dennoch nicht die Bohne jucken, denn das Ziel ist längst (über-) erfüllt und unzählige, gänzlich anders gelagerte Dinge nicht nur in der Pipeline, sondern bereits überall platziert und jederzeit hervorzuzaubern.

Ich möchte nicht allzu defätistisch daherkommen, sondern nur dazu anregen, sich die Ressourcen einzuteilen und das ganz generell, nicht nur bezüglich dieses Minithemas.

Und bitte seien Sie gnädig mit Herrn Homburg; jeder hat eine Lernkurve und es muss auch Mittler, Diplomaten geben, welche eine möglichst breite Masse anzusprechen in der Lage sind und dies ist am wahrscheinlichsten, indem man sich verhältnismäßig gemäßigt gibt.

Alles Gute Ihnen und weiterhin viel Kraft!

Robert Höschele
Robert Höschele
Antwort an  Uwe Alschner
2 Monate zuvor

Sehr gut argumentiert!!! Sehr treffende Erklärung und Heraushebung der aller entscheidenden Frage „Darf die freiheitliche Demokratie einen NOTSTAND ausrufen, der auf unbegründeten Hypothesen (einer Übertragung einer letalen Infektion) basieret. Bravo, Uwe!

Albrecht Storz
Albrecht Storz
Antwort an  Robert Höschele
2 Monate zuvor

Sie sollten mal daran arbeiten sich klar zu positionieren. Was Sie hier abgeben ist nichts als Dunst und Nebel. Wozu?

Judith
Judith
2 Monate zuvor

Ich finde die Bemerkung, man solle kein Corona-Tribunal erwarten, ziemlich entlarvend, aber dennoch ist positiv, dass alle regimefreundlichen Urteile sich nicht weiter auf die wissenschaftliche Einschätzung des RKI berufen wie bisher, sondern dass hier zumindest eine gewisse Nachdenklichkeit eingetreten ist, die seit Jahren überfällig war. Aber umgekehrt darauf zu schließen, das RKI träge hier die Hauptschuld und werde nun vor den Bus geworfen, um die Politik zu decken, halte ich für eine Überinterpretation.

Es bleibt aber sachlich festzuhalten, dass es der deutschen Justiz nicht mehr so leicht fällt, sich auf das RKI zu berufen, und aus Sicht der fachlichen Kollegen scheint dies wohl eine Bewegung in Köpfen zu sein, wo sie aus leidvoller Erfahrung nicht viel Bewegung erwarten. Vielleicht nicht in einem Prozess, wo schwere Verbrechen verhandelt werden, wie es der Begriff „Corona-Tribunal“ suggeriert, aber doch in einem ideologisch motivierten Schauprozess, der medizinisches und Pflegepersonal ohne rechtliche Grundlage (außer fragwürdige und sachfremd herangezogene Urteile aus einer Zeit vor dem Grundgesetz) attackiert, das sich entgegen den Erwartungen der Täter korrekt verhalten und sich ihrem autoritären und fragwürdigen Auftreten nicht gebeugt hat. Das ist ein erstes zartes Zeichen von Nachdenklichkeit.

Nun aber zu Schaade, seine „Mohrenrolle“ bestand ja darin, dass er einen General der Bundeswehr mit Natoerfahrung als Leiter einer Unterabteilung innerhalb des Bundesministerium für Gesundheit gedeckt hat, der ja dann außerhalb der wissenschaftlichen Institution RKI den Befehl zum Hochskalieren der Gefahrenlage gegeben hätte. Hier wäre immer noch zu prüfen, ob spätere „entschwärztere“ Versionen der freigeklagten Protokolle nachbearbeitet wurden, um diese Spur zu verwischen, die in der geschwärzten Version auffiel. Die Rolle von Schaade, wie sie zweifellos aus den Protokollen hervorgeht, ist ja weniger die eines Vizes, der nur in Abwesenheit von Wieler Anweisungen geben müsste, sondern die des Sitzungsleiters, der in dieser Eigenschaft auch das letzte Wort hatte, was in den Protokollen steht (sofern sie nicht von der Rechtsabteilung zu einem späteren Zeitpunkt nachbearbeitet wurden, was nach Schreyers Klage schließlich eine ganze Kanzlei übernahm). Das macht die Arbeit mit den Protokollen anspruchsvoll.

Die Rolle des RKI gegenüber der WHO steht ja allein durch den Begriff Pandemie fest, der ja kein wissenschaftlicher ist, und auch die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Gesundheitsministerium wurde von Lothar Wieler vor dem Potsdamer Untersuchungsausschuss eingeräumt. Dafür brauchen wir keine Protokolle als Beleg und auch der Dementierungsversuch durch den Minister kann nichts daran ändern. Dennoch belegen die Protokolle, dass die Pandemiedefinition der WHO nicht ausreichte, um solche Maßnahmen zu rechtfertigen.

Dies ist nicht bloß ein Skandal (Wissenschaftler, die vor einer global durch den Sekretär der zuständigen Abteilung gelenkten Politik einknicken), sie werfen auch die Frage auf, ob das RKI mit seiner Geschichte noch in dieser Verantwortung gelassen werden darf, der es ja offenbar nicht gewachsen ist. Das hat nichts mit einem „Vor-den-Bus-Werfen“ zu tun, um Politiker zu decken, ebensowenig mit der Zensur von Dr. Yeadon oder Prof. Homburgs Präsentation am 23. Juli. Auch Herrn Schaade nimmt es nicht aus der Verantwortung, denn als Sitzungsleiter hätte er bei diesem Einknicken reagieren müssen.

Last edited 2 Monate zuvor by Judith
Judith
Judith
Antwort an  Judith
2 Monate zuvor

Allerdings soll nicht die Präsenz von Prozessbeobachtern unterschätzt werden, denn diese „Fortschritte“ der deutschen Justiz waren vor allem im Fall von der Ärztin Heidi Göllner in Gießen dadurch begründet, dass das sogenannte „Corona-Tribunal“ wie ein Elefant im Raum stand, nämlich in dieser Verhandlung durch einen Metallkoffer des Beobachters Tom Lausen, in dem 3000 Impftote, die das Paul Ehrlich Institut zu Papier gebracht hatte, den Richter daran erinnerte, dass das Risiko durch die Impfung wohl doch höher war als die manipulativen Bilder aus Bergamo, die dieses Personal noch heute beschwört, um das Himmelfahrtskommando zu rechtfertigen. Derselbe Richter verweigerte zwar den Antrag, sich mit dem Inhalt des Koffers zu beschäftigen (und auf youtube wurde diese beschämende Szene nach wenigen Stunden gelöscht, nur verschwindet damit das Verdrängte zugleich auch in die aktivste Form der Erinnerung, auch bekannt als das Unterbewusste!) und die Bedenken einer Ärztin auf sich wirken zu lassen, die er glaubte, auf diesem kindlichen Wissensstand urteilen zu können und zu dürfen.

Tom Lausens Präsenz in Osnabrück mag auch ohne Koffer Assoziationen geweckt haben, die immerhin in diesem Prozess zu neuen Erkenntnissen führte, die es nur durch die Evidenz der RKI-Protokolle gab, nämlich die von Schaade getroffene Unterscheidung zwischen „wissenschaftlichen“ und „Fragen des Managements“, bei der die Einschätzung des Risikos einer möglichen Epidemie zu letzteren gezählt wurden! Er beurteilte jedenfalls im Vergleich zu haarsträbenden Fragen gegenüber dem Richter Dettmar (Verhandlung im Bundesgerichtshof Karlsruhe unter Präsenz von Beate Bahner und Tom Lausen), dass in Osnabrück präzise und auf die Sache bezogene Fragen gestellt wurden und genau auf die kommt es an (und natürlich, wozu die RKI-Protokolle, nachbearbeitet wie sie sind, etwas aussagen, und zu Fehlverhalten der Entscheidungsträger und ihre persönlichen Assoziationen zum Dritten Reich sind sie nun mal eine Fundgrube, ob einige diese Themen für relevant halten oder nicht).

Judith
Judith
Antwort an  Uwe Alschner
2 Monate zuvor

Ich wollte nur den sonderbaren Weg beschreiben, wie bestimmte Erkenntnisse in das Bewusstsein von Vertretern der deutschen Rechtsprechung fanden.

Das soll auch nicht als Abwertung der Verhandlung in Osnabrück missverstanden werden, zu der Tom Lausen geradezu euphorisch meinte, die entscheidende Befragung geschah durch den Gerichtspräsidenten und übertreffe alles, was er in den letzten zehn Jahren an deutschen Gerichten erlebt habe. Es war also eine positive Ausnahme und nicht nur auf die letzten vier Jahre fokussiert!

Last edited 2 Monate zuvor by Judith
Judith
Judith
2 Monate zuvor

Sucharit Bhakdi hat es endlich nochmal verdeutlicht, was diese „wissenschaftliche Einschätzung“ des RKI, die keine war, bedeutet.

Bitte um Kenntnisnahme, hier werden zwar Teile eines Interviews vom Mai verwendet, aber neue Teile wurden in diesen Tagen hinzugefügt und gestern (19. September) gesendet:
https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/prof-bhakdi-warnt-corona-verbrecher-diese-fakten-werden-euch-zum-verhaengnis

Ich betone aber, diese Informationen müssen von einem Fachmann kommen, es hilft, sie zu verbreiten, aber es hat nicht das gleiche Gewicht, wenn ein Stefan Homburg oder ein Uwe Alschner das sagen würde!

Ich empfehle auch sehr sein Einzelbeitrag zur Heldenreihe, weil er sich da zu aktuellen wissenschaftlichen Studien äußert, soweit es um Falschaussagen geht, die bis heute noch von der Propaganda wiederholt werden.

Last edited 2 Monate zuvor by Judith

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