01
Aug 2023

Der Fall Dr. Habig: “Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht”

Thema: Gesundheit & Politik

Von Berlin-Lichtenberg nach Recklinghausen

– Gesetzesgehorsam versus Herzensbildung –

Von Thomas Willi Völzke

Einleitung

Sagen Ihnen die Namen Ida Jauch, Emma Harndt und Maria Schönebeck etwas? Wenn ja, dann wäre es wohl dem Umstand geschuldet, dass Sie einmal das Buch „Zwei Leben in Deutschland“ von Hans Rosenthal gelesen hätten oder einmal an der Gedenktafel in Berlin-Lichtenberg, Ortsteil Fennpfuhl, für den legendären Radio- und Fernsehmoderator und den drei genannten Frauen im Berlin-Lichtenberg gewesen sind. Zumindest die Älteren unter uns dürften sich sehr wohl an Hans Rosenthal erinnern. Wie ist jetzt die Verbindung herzustellen zu ihm, den drei Frauen, Berlin-Lichtenberg und der Stadt Recklinghausen? Nun, das ist die Stadt, in der bis vor nicht allzu langer Zeit der Arzt Dr. Heinrich Habig praktizierte. Und der wurde kürzlich in Bochum zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde. Aber nun der Reihe nach …

Der Mut von drei Frauen, die Hans Rosenthal das Überleben sicherten

Hans Rosenthal, Jude, geboren 1925, und sein jüngerer Bruder Gert hatten schon recht früh den Tod der Eltern zu beklagen. Beide kamen in ein Waisenhaus. Hans Rosenthal musste ab 1940 für die Nationalsozialisten Zwangsarbeit leisten. Gert wurde deportiert und hat die Zeit des Nationalsozialismus nicht überlebt. 

Auch Hans drohte der Abtransport mit einem Zug in ein Konzentrationslager verbunden mit dem sicheren Tod. In seiner Not suchte er seine noch lebenden Großeltern auf. Rosenthal schrieb in seinem Buch unter anderem: „Hansi, sagte meine Großmutter, bei uns kannst du nicht bleiben. Wenn Großvater nicht jüdisch wäre, aber so … die Gestapo kann heute oder morgen hier sein. Viele jüdische Menschen schlafen schon nachts nicht mehr zu Hause (…). Sie holen einen nach dem anderen ab. Du mußt weg, Hansi.“ Die Großmutter empfahl dem Jungen,  die Schneiderin Frau Jauch zu fragen, ob sie ihn aufnehmen könne, denn schließlich habe sie ein gutes Herz, ist fromm und haßt die Nazis.

Am 27. März 1943 stand Hans Rosenthal vor der Tür von Ida Jauch in der Kolonie Dreieinigkeit in Lichtenberg. „Ich muß mich verstecken, Frau Jauch. Gert ist schon abtransportiert. Wir haben nie wieder etwas von ihm gehört. Ich wollte fragen, ob Sie mich vielleicht aufnehmen und verstecken könnten.“ Ihre Antwort: „Du kannst bei mir bleiben, Hansi. (…)“ Sie quartierte ihn in einem Hinterzimmer ihrer Laube ein. Das Zimmer, lediglich vier Quadratmeter groß, hatte eine Tapetentür, die von außen als solche nicht zu erkennen war. Der Verschlag hatte ein Fenster in der Größe eines Taschentuchs. Im Zimmer befanden sich eine Matratze, ein Stuhl, ein Tisch und ein Nachtgeschirr. Obwohl die knappen Lebensmittelzuteilungen für einen Menschen kaum ausreichten, teilte Frau Jauch diese mit dem Jungen. Hätten andere in der Kolonie  erfahren, dass Frau Jauch heimlich einen Juden versteckte, hätte das auch für sie tödliche Folgen haben können.

Sie zog lediglich einen Menschen in ihr Vertrauen bezüglich des Verstecks für Hans, und das war Emma Harndt. Ihr Mann war Kommunist und bereits 1935 in ein Konzentrationslager geschleppt worden. Er wurde später entlassen und war dann gut genug, um als Soldat an der Front für Deutschland zu kämpfen. Frau Harndt konnte Frau Jauch und Hans in einigen Dingen Unterstützung gewähren.   

Nach einem Jahr erkrankte Frau Jauch völlig überraschend schwer und starb. Frau Harndt konnte Hans nicht aufnehmen, weil sie selber unter Beobachtung stand. In seiner Verzweiflung fiel Hans ein, dass eine Nachbarin in der Schrebergartenanlage auch Gegnerin der Nazis war. In der Dunkelheit verließ er sein Versteck, suchte Frau Maria Schönebeck auf und fragte, ob er bei ihr bleiben könne. „Gut, Sie bleiben bei mir. Sie brauchen sich nicht zu stellen. Ich werde Sie aufnehmen.“ In ihrer Laube kam der inzwischen 18-Jährige ein weiteres Jahr unter. 

Jede der drei Frauen hat auf ihre eigene besondere Weise das Überleben jungen Hans Rosenthal ermöglicht. Ida Jauch und Maria Schönebeck hatten aufgrund ihres Gastes nicht nur noch mehr Hunger gelitten, sondern sich auch der Gefahr ausgesetzt, selbst in Haft zu kommen oder ins Konzentrationslager abtransportiert zu werden. 

Am 25. April 1945 wurde Berlin-Lichtenberg von der Roten Armee eingenommen. Für Hans Rosenthal bedeutete dieser Tag die Befreiung. 

In seinem 1982 erschienen Erinnerungen schrieb Rosenthal:

„Wenn ich heute auf mein Leben zurückblicke, so waren es diese drei Frauen aus der Kolonie „Dreieinigkeit“ – Frau Jauch, Frau Schönebeck und Frau Harndt – deren Hilfe es mir bis heute möglich gemacht hat, nach dieser für uns jüdische Menschen so furchtbaren Zeit unbefangen in Deutschland zu leben, mich als Deutscher zu fühlen, ohne Haß ein Bürger dieses Landes zu sein. Denn diese Frauen hatten ihr Leben für mich gewagt. Ich war nicht mit ihnen verwandt. Sie hatten mich gar nicht oder nur flüchtig gekannt. Ich hätte ihnen gleichgültig sein können. Aber sie waren gute und gerechte Menschen (…).

Es sind genau diese Geschichten von Menschen, die uns Orientierung geben können, weil sie sich dem Zeitgeist nicht gebeugt haben. Zu Recht werden für derartig couragierte Personen Gedenktafeln errichtet, Straßen, Plätze und Schulen nach ihnen benannt, finden sie ihre Erwähnung in Berichten, Büchern, Dokumentationen usw. Wir sind nicht nur aufgefordert, ihrer zu gedenken, sondern auch die aktuellen Entwicklungen stets in ihrem Sinne aufmerksam und wachsam zu beobachten. Freiheit und kritisches Beobachten nutzen sich ab, wenn sie nicht intensiv gebraucht werden.

Corona, das Handeln des Arztes Dr. Heinrich Habig und der Strafprozess gegen ihn

Mit dem Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 ahnte derjenige, der sich abseits der Verlautbarungen der Politik und der Leitmedien informierte, dass hier irgendetwas nicht stimmte. Es wurde offiziell gesagt, dass man auf die schnellstmögliche Entwicklung von Impfstoffen gegen C setzen würde, um die Menschen möglichst flächendeckend zu impfen. Wem nutzte das tatsächlich? 

Meine Eltern hatten mich bereits in meiner Grundschulzeit mit dem Satz „Je stärker Werbung und Propaganda sind, umso größer muss dein Misstrauen sein!“ geimpft. Dieser Sinnspruch hält bei mir bis heute. Und wenn ich doch irgendwelche Zweifel an meiner Distanz zu den angebotenen Impfstoffen hatte, dann zerstreute sie meine Hausärztin mit der Formulierung „Wir stellen uns ganz weit hinten an und warten erst einmal ab!“

Im Juni 2023 wurde der Arzt Dr. Heinrich Habig, der seine Hausarztpraxis in Recklinghausen hat, vom Landgericht Bochum zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Grund hierfür: Der Arzt soll während der Corona-Krise ca. 600 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben. Trotz ausgegebener Impfbescheinigungen wurden Patienten von ihm nicht injiziert. Zu den Begünstigten gehörten Pflegefachkräfte, die ihrer Arbeit nur mit einer Impfbescheinigung nachgehen konnten.

Eine Ärztin hatte, so die Berichterstattung, von dem Wirken ihres Standeskollegen erfahren und den Fall zur Anzeige gebracht. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Arztes und seiner Ehefrau, beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer. Die Arztpraxis blieb anschließend geschlossen.

Es lohnt, die ausführliche Stellungnahme von Herrn Dr. Habig sich anzuhören oder durchzulesen. Dann versteht man seine hohe fachliche Kompetenz, seine nachvollziehbaren Zweifel zu den offiziellen Corona-Verlautbarungen sowie seine tiefgehende  Mitmenschlichkeit gegenüber seinen Patienten, die sich in ihrer Not an ihn gewandt hatten. Der Arzt hatte aus ethischen Aspekten seinen Patienten, die durch verschiedene Lebenssituationen sich in Notsituation befanden, geholfen. Und Dr. Habig ahnte, dass die C-Impfungen erhebliche Nebenwirkungen verursachen könnten.

Dieser Mediziner hat offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Es stellt sich aber die Frage, ob bei seinen Handlungen eine sogenannte kriminelle Energie zu erkennen war. Diese sollte stets als Element bei der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung geprüft werden. Für Staatsanwältin Nina Linnenbank waren die Einlassungen des Arztes offenbar kein Grund, von der Anklage abzusehen und im Prozess schließlich für eine Verurteilung zu plädieren. 

Im Urteil sagte Richterin Breywisch-Lepping, dass es keine Gründe gäbe, das Verhalten von Dr. Habig zu entschuldigen. Sie warf ihm stattdessen, so die mir vorliegende Information, eine „rechtsfeindliche Gesinnung“ vor. Ein rechtfertigender Notstand, mit der Rechtsanwalt Schmitz die Handlungen von Dr. Habig begründete, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig. Und dass die Patienten mit den falschen Impfpässen eine faktische Impfpflicht umgehen wollten, ließ Richterin Breywisch-Lepping nicht gelten. Sie hätten ihrerseits den Rechtsweg beschreiten und gegen die staatlichen Maßnahmen klagen können.

Nun habe ich meine Ausführungen begonnen mit einer Schilderung einer außer-gewöhnlichen Begebenheit aus einer menschenverachtenden und -vernichtenden Vergangenheit.  Nein, ich setze die Geschehnisse aus der Zeit von 33 bis 45 mit denen aus der Corona-Zeit nicht gleich! Aber ich schaue mir Mechanismen an, wie Ausgrenzungen funktionieren, wie Menschen manipuliert, gedrängt und eingeschüchtert werden können. Es kann auch schlechte Gesetze und Verordnungen geben. 

Das Grundgesetz differenziert in Artikel 20 (3) GG zwischen Gesetz und Recht, an die die drei Teilgewalten gebunden sind. Jeder angehende Jurist bekommt das gleich am Anfang seines Studiums, verbunden unter anderem mit den Thesen von Gustav Radbruch, vermittelt. Er formulierte 1946 in einem Aufsatz über „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ unter anderem, dass das positive Recht sich an der Gerechtigkeit messen lassen muss. Grundsätzlich hat das positive Recht Anspruch auf Gehorsam, widerspricht es der Gerechtigkeit in unerträglicher Weise, wird es durchbrochen. Ist Gerechtigkeit bei der Rechtssetzung generell missachtet worden, haben es die geschriebenen Worte niemals zu einem Gesetz gebracht. An die Stelle gesetzlichen Unrechts habe in diesem Fall übergesetzliches Recht zu treten. Ob die Thesen von Radbruch im Prozess gegen Dr. Habig hätten angewandt werden können, ist juristisch gewiss strittig. Es wäre zumindest, so meine Ansicht, notwendig gewesen, in diesem Fall darüber zu diskutieren, um so zu einer angemessen Rechtsfindung zu gelangen. 

Insbesondere eine Schilderung des Arztes ist menschlich so bewegend, dass sie zum Ungehorsam regelrecht auffordert: 

»Eine sehr junge Mutter kam plötzlich unangemeldet in meine Praxis, weinte und konnte kaum sprechen, so aufgeregt war sie. Nachdem sie sich gefasst hatte, erzählte sie mir, dass sie vor 48 Stunden im Krankenhaus ihr Baby gesund zur Welt gebracht hatte und heute nur für eine Stunde in ihrer Wohnung war, um etwas für das Baby zu holen. „Jetzt darf ich nicht mehr zurück ins Krankenhaus zu meinem Baby, weil ich nicht geimpft bin“, schluchzte sie. «

Genau in einer solchen Situation ist Herzensbildung gefragt, an der sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten das Handeln auszurichten hat. Und jetzt sind wir an dem Punkt der Frage, wie wohl Frau Jauch, Frau Harndt und Frau Schönebeck an Stelle des Arztes Dr. Habig gehandelt hätten. Und weitergehend: Hätten Sie wie die Ärztin, wenn sie von dem vermeintlich gesetzlich verbotenen Handeln ihres Kollegen aus Recklinghausen erfahren, diesen auch bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft sowie ggf. bei der Ärztekammer angezeigt? Und hätten diese drei Frauen, lebten sie heute und wären Staatsanwältinnen und Richterinnen, auch so konsequent gegen Dr. Habig ermittelt und dann das entsprechende Plädoyer für eine Verurteilung gehalten bzw. ihn verurteilt? 

Zum Gesetzesgehorsam gehört stets der Zweifel verbunden mit der Betrachtung eines übergeordneten Konstrukts. Dieses beinhaltet einen Blick auf den individuellen Menschen verknüpft mit der Ergründung der Motive für sein Handeln. Die bloße Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen um ihrer selbst willen verbietet sich aus Aspekten des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Und dieser hat bekanntermaßen Verfassungsrang.

Dr. Heinrich Habig formulierte es für seinen Fall so:

„Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen. Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.“

Vielleicht werden die mir namentlich nicht bekannte Ärztin, die Staatsanwältin Linnenbank und die Richterin Breywisch-Lepping irgendwann erkennen, welche menschliche Größe mit Herrn Dr. Habig hier im Namen des Volkes der Prozess gemacht wurde. Denn der darf sehr wohl in einem Atemzug genannt werden mit Ida Jauch, Emma Harndt und Maria Schönebeck. Im Hauptmann von Köpenick sagt der Schuster Wilhelm Voigt, dass erst der Mensch und danach die Menschenordnung kommt. Oder um ergänzend George Washington zu zitieren: „Bemühe dich, in deiner Brust den kleinen Funken himmlischen Feuers, das Gewissen, nicht verlöschen zu lassen.“ Vielleicht wird in fernen Tagen einmal nach Dr. Heinrich Habig eine Straße benannt und eine Gedenktafel für ihn errichtet. Heute erhoffe ich zumindest für diesen Arzt staatliche Gerechtigkeit.

Thomas Willi Völzke

Zum Fall Habig hören Sie auch Die Gesunde Stunde #62 Ein Arzt vor Gericht. Ebenfalls empfehlenswert: Das Plädoyer von Strafverteidiger RA Wilfried Schmitz. Der Erlös aus dem Verkauf des Buchs kommt Dr. Habig zugute.

 


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Peter Ruzsicska
8 Monate zuvor

Das Recht
Das Recht erweist sich im Rahmen tatsächlich wirksamer Gewalt schon immer als bloß bedeutungslos sprachliches Konstrukt, welches beliebigster Gewaltgebarung selbst des wankenden Hegemons grundsätzlich unterworfen war und ist.
Nicht nur die fromme Advokatie lukriert damit seit Längstem…
Das Recht muß man sich leisten können – Daran ändern selbst benevolenteste Rechtshilfekonstruktionen, als auch ausufernste Charity-Euergesien nicht das Allergeringste.
Die Generalillusion des rechtsuchend Rechtunterworfenen in Gestalt des Rechts als Schutz des Schwachen vor dem Starken erweist wie erwies sich immer schon als pure Euphemie, nicht bloß zur scheelen Selbstberuhigung des Abhängigen, des schleimig schielend um sein Gnadenrecht Bettelnden – Sämtliche Ausnahmen bestätigten immer schon als auch bestätigen sämtliche Regeln.
Die konsequente Rechtsuche erweist sich in Labyrinthen Tretminenverseuchtester Herrschaftsgehege als lockendstes Kreuzwegsangebot krudester Verzückungen in den unheiligsten Wahnsinn des Rechtsuchenden Subjekts – Nichts weiter als pure Herrschaftstechnik.
Das Recht notiert wie gesprochen, ist die fundamental sprachliche Herrschaftsmethode des tatsächlich wirkend Gewaltigen in sämtlichen Zivilisationssystemen Herrschaftlich organisierter Hierarchien.
(07.08.2023)

Sinngemäß nach Bertolt Brecht

Die Ursache jedes Verbrechens hat immer zumindest einen Namen und eine Adresse.
Hast Du die Gewalt, Gesetze zu erstellen und jene durchzusetzen, bestimmst Du, was ein Verbrechen ist.
Es gibt Verbrechen, die ihre Feststellung durch Gesetzte nicht benötigen.
Wenn der gute Bürgersmensch Gesetze befolgt, die sein und anderer Leben bedrohen, offenbart sich das Verbrechen im Augenblick.
Dazu ist kein Gesetz nötig.

Der korrekte Bürgersmensch hat gelernt, genau in diesem Augenblick wegzusehen, nicht aufzuhören und zu schweigen.
Der Rest ist durch einfache Logik bestimmt und lange kann es dauern bis der Tod eintritt.
Die Frage drängt sich auf: Zu wessen Gunsten?
Gesetze können, gewitzt gesetzt, jede Art von Verbrechen legitimieren.
Das ist der Normalfall, nicht nur hier zu Lande. Nichts weiter, als eine Art des Krieges.
Der Krieg dient immer jenen, die nicht an der Schlacht teilnehmen.
Aber besonders dient der Krieg immer jenen,
welchen letztere bedingen, die nicht an der Schlacht teilnehmen.
Die Pflege und Darstellung des Leidens dient immer der Vertuschung allen Unrechts.
Das Ende allen Leidens ist die Stille nach der Schlacht,
eine Art von Schönheit,
wie ein Ort des Friedens
für Gewinner – und Verlierer,
sofern bei letzteren bereits der Tod eintrat…
(21.03.2012)

Fazit:

Nicht bloß gelegentlich ignoriert der Gospode jedes Recht, so es ihm gemutet.

Literatur:

Gerhard Köbler,
Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung (15., 16., 18. Aufl.) – Vahlen Verlag

Katharina Pistor, Der Code des Kapitals
Wie das Recht Reichtum und Ungleichheit schafft
Suhrkamp 2021

Uwe Wesel, Geschichte des Rechts – 5.Auflage. 2022 Verlag: C.H. Beck