22
Nov 2022

Gericht in Sachsen zeigt: Es geht auch mit Herz und Verstand

Thema: Gesundheit & Politik

Während das Göppinger Amtsgericht noch am Tag der Berichterstattung über das „Jugendarrest-Urteil“ gegen den Sohn von Achim Engels nachlegte und in kältestem Juristen-Deutsch mitteilen ließ, dass „der Betroffene bereits 14 Jahre alt“ war, als gegen ihn ein Bußgeldbescheid erlassen worden sei, wurde bekannt, dass das Amtsgericht im sächsischen Aue bereits im August in ähnlicher Sache gezeigt hatte, wie eine solche Sache zu regeln ist: durch Einstellung des Verfahrens.

Der Fall aus Göppingen und Lorch, wo der Schulleiter des dortigen Gymnasiums offenbar nur darauf gewartet hatte, dass der Sohn von Achim Engels sein 14. Lebensjahr vollendet, um dem Kind am ersten Tag nach den Weihnachtsferien 2022 eine Schulpflichtverletzung vorzuwerfen, die schliesslich zum skandalösen Arrest-Beschluss des Göppinger Amtsrichters führte – dieser Fall schlug am Montag hohe Wellen. Der Beitrag wurde viele tausend Mal abgerufen und zahlreiche Kommentare und Zuschriften gingen ein.

Darunter war auch die Zuschrift einer Familie, die ähnlich wie Achim Engels auch aus Baden-Württemberg stammt, und die ähnlich konsequent war, weshalb nun auch sie ähnliche Folgen fürchten muss: Zwangsvollstreckung oder Erzwingungshaft, allerdings gegen die Eltern.

Allerdings wies diese Familie darauf hin, dass es in Sachsen in einem ähnlichen Fall – auch dort wurde Bußgeld verhängt für die Verletzung der Schulpflicht – das Amtsgericht in Aue ganz anders befand. Der Freien Presse Stollberg zufolge hat der Richter – sehr zutreffend und weise – befunden, dass die Nichteinwilligung zur Testung (mit giftigen Substanzen im Testkit) „kein klassisches Schulschwänzen“ sei, da – wie auch in Lorch – „dem Kind der Zugang zur Schule durch die Schulleitung verwehrt worden ist.“ Dementsprechend stellte der Richter das Verfahren gegen die Eltern des sächsischen Kindes ein. 

AZ: 5 OWi 720 Js 11664/22 , Amtsgericht Aue-Bad Schlema


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