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Apr 2022

75 Jahre Nürnberger Kodex – Nie wieder Zwangsmedizin?

Thema:

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Offener Brief von Holocaust-Forschern zur Zulässigkeit von historischen Vergleichen

Gesunde Stunde #49 vom 29. April 2022 ↓

Transkript der 49. Ausgabe der „Gesunden Stunde“:

[00:00:01] [Musik]

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:00:17] Liebe Hörerinnen und Hörer von OS-Radio 104,8, am Mikro begrüßt Sie Siggi Ober- Grefenkämper zur 49. Ausgabe der Gesunden Stunde. Alle vier Wochen freitags zur gleichen Sendezeit gehe ich mit meinem Kollegen Klartext Herausgeber Uwe Alschner auf Sendung und werfe einen kritischen Blick auf das globale Gesundheits-Geschehen. Für die nächsten 57 Minuten übernehmen wir die Sende Verantwortung und es ist uns wichtig, dass bei aller Meinungsfreiheit keine negativen Rückschlüsse auf OS-Radio 104,8 gezogen werden können. Wir gehen als medizinisch interessierte Laien ohne Fachausbildung in den Dialog, sprechen über Dinge, die mitunter kontrovers diskutiert werden und thematisch sogar für Aufregung und Empörung sorgen könnten. Daher weise ich noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Gesunde Stunde der Bereitstellung von Informationen und Inhalten dient, die nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert sind und aus denen sich jeder eine eigene Meinung bilden sollte. Es gibt immer zwei Seiten, sagt der Volksmund. Und diesen Spruch nimmt sich das Team der Gesunden Stunde auch in der aktuellen Ausgabe zu Herzen. Wir sind der Meinung, dass gerade Diskussionen über Gesundheitsthemen und darum geht es in unserer Sendung nicht in einer Einbahnstraße enden dürfen.

Im Mittelpunkt der heutigen Sendung steht der Nürnberger Kodex. Doch was ist eigentlich der Nürnberger Kodex? Welche Bedeutung hat dieser Begriff noch in unserer Gegenwart? Und ist es anmaßend, Parallelen zwischen beiden Zeitebenen zu ziehen? Wir betrachten verschiedene Argumente und reden darüber. Nach unserem ersten Musiktitel Human von RAG and BoneMan wird dieses Thema von uns unter die Lupe genommen. Bis gleich!

[00:01:59] [Musik]

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:02:05] Liebe Hörerinnen und Hörer von OS-Radio 104,8, zurück in der gesunden Stunde hören Sie am Mikro Siggi Ober-Grefenkämper. Der Nürnberger Codex und die Bedeutung des Begriffes in der Gegenwart stehen im Mittelpunkt der heutigen Sendung. Als Gesprächspartner begrüße ich hierzu meinen Kollegen Klartext Herausgeber Uwe Alschner, der als Historiker, Mensch mit Berufserfahrung in der Politik und Gesundheits-interessierter Bürger zu diesem Thema recherchiert und Quellen angezapft hat. Hallo Uwe, herzlich willkommen in der 49. Ausgabe der Gesunden Stunde.

Uwe Alschner: [00:02:38] Hallo lieber Sigi, hallo liebe Hörerinnen und Hörer der Gesunden Stunde! Sigi, da haben wir ja bald ein halbes Jubiläum, ein ganzes Jubiläum, aber ein halbes 100 voll, wenn du sagst 49. Ausgabe.

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:02:52] Ja, ganz richtig. Und ich persönlich finde, es bleibt und ist spannend. Und es macht mir wirklich sehr viel Freude über Dinge zu sprechen, die mir am Herzen liegen. Und ich hoffe, dir geht es genauso.

Uwe Alschner: [00:03:04] Mir geht es genauso.

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:03:05] 2022. 75 Jahre Nürnberger Kodex. Uwe erklär doch bitte zunächst der Hörerschaft, was sich hinter diesem Begriff verbirgt und wie er entstanden ist.

Uwe Alschner: [00:03:17] Ja, der Nürnberger Kodex ist etwas, was am 20 August 1947 im Sitzungssaal 600 des Justizpalast in Nürnberg verkündet worden ist. Da ist das Urteil in einem Prozess gegen Kriegsverbrecher gefällt worden. Ein Prozess in einer Reihe von Prozessen gegen NS Kriegsverbrecher. Also nach dem Ende des Nationalsozialismus, nach dem Ende der Diktatur und nach dem Bekanntwerden des Ausmaßes des Holocausts haben eine Reihe von Prozessen damals stattgefunden. Es sind Verantwortliche vor Gericht gestellt worden, die Verantwortlichen, derer man damals habhaft werden konnte. Einige hatten sich das Leben genommen, andere waren geflohen und sind, wie beispielsweise Adolf Eichmann, erst sehr viel später vor Gericht gestellt worden. Aber eben eine ganze Reihe von Beschuldigten hat man direkt dann nach Kriegsende vor Gericht gestellt, vor ein internationales Tribunal, um über das, was im deutschen Namen von den Nationalsozialisten, aber eben von einer ganzen Reihe von Menschen und Berufsgruppen letztendlich dann auch angerichtet worden ist. Und dazu gehörten eben auch Ärzte. Das ist ein sehr ernstes Thema. Vielen ist der Name Josef Mengele noch bekannt. Mengele war ein Arzt im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau und er war derjenige, der dort besonders grausame Versuche an Insassen, an vorwiegend jüdischen Insassen, aber nicht ausschließlich jüdischen Insassen des KZs Auschwitz-Birkenau hat vornehmen lassen. Wirklich grausamste Versuche.

Aber er ist jemand, der eben auch nur stellvertretend für eine Gruppe, eine ganze Berufsgruppe, stand und bis heute auch noch steht, die sich sehr früh in den Dienst einer so schrecklichen, totalitären und menschenverachtenden Sache wie dem Nationalsozialismus und seiner, ja Wahnvorstellungen, seiner Irr-Vorstellungen über Rassenhygiene, über wertes und unwertes Leben [gestellt hat]. All diese Dinge spielten damals eine Rolle. Und da ist eben in diesem Ärzte-Prozess über diesen Aspekt letztendlich verhandelt worden und ein Urteil gesprochen worden. Und es sind aber eben nicht nur Täter verurteilt worden, sondern es ist auch klar geworden, dass es etwas braucht, ein Zeichen, ein Signal, einen Schwur oder ein Bekenntnis für universelle, unveräußerliche Rechte der Menschen, der Menschheit insgesamt, um dergleichen nie wieder entstehen zu lassen. Dieses Wort, diese Worte „Nie wieder“ oder „Wehret den Anfängen“ sind ja eben auch bis heute ganz wichtige, mahnende Worte, ganz wichtige programmatische Aufforderungen an uns als demokratische, offene Gesellschaft, um unseren Teil dazu beizutragen, dass sich so etwas nicht wiederholt.

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:06:54] Und wir Im Zusammenhang mit dem Nürnberger Kodex tauchen die Bezeichnungen „Genfer Ärzte-Gelöbnis“, „Internationaler Kodex für Medizinische Ethik“ und „Deklaration von Helsinki“ auf. Was steckt denn hinter diesen Begriffen und was haben die mit dem Nürnberger Kodex zu tun?

Uwe Alschner: [00:07:09] Der Nürnberger Kodex ist ja auch nicht aus der Luft gegriffen worden. Es ist nur eine sehr eindringliche und auch sehr umfängliche Kodifizierung, also sprich: Verschriftlichung von auch damals schon offenkundigen Werten, von ethischen Grundsätzen, von: Selbstverständlichkeiten muss man eigentlich sagen. Aber es waren ja, wie sich gezeigt hat, dann doch keine Selbstverständlichkeiten, weil es ist ja Unglaubliches an Schrecken und an Menschenverachtung letztendlich verübt worden, weil es eine bestimmte Auffassung gab, dass bestimmtes Leben weniger wert sei. Und das ist im Interesse einer wie auch immer gearteten Volksgruppe oder was auch immer man da für Kategorien herbeiziehen möchte, es auch vertretbar sei, die Rechte des Einzelnen, seine gottgegebenen Rechte, seine menschliche Würde zu missachten, also gering zu schätzen und sich drüber zu erheben, zu sagen: „das probieren wir jetzt mal, das machen wir mal dazu ist dieses Leben, dieser Mensch vielleicht noch nützlich“. Also auch das Thema Nutz, wirklich nutzbringend, bewertend dessen, was ein Mensch dann sozusagen als Schuld beizutragen habe, damit es dann ausreichend ist dafür, dass er weiterleben und in der Gesellschaft teilhaben… Also das sind wirklich… Es fällt mir schwer, diese Dinge auch noch mal so zu verargumentieren und zu erläutern, weil es wirklich… Es ist… Mir läuft es auch tatsächlich gerade in dem Moment wieder kalt den Rücken hinunter, weil es einfach unglaublich schrecklich ist.

Wir leben im sogenannten christlichen Abendland. Wir beziehen uns auf die Bibel, wir beziehen uns auf Gott und auf die nach Gottes Ebenbild geschaffene Menschlichkeit und haben damals letztendlich aber es zugelassen. Ich sage Wir, ich und du, wir waren nicht geboren, aber wir als Gesellschaft haben es zugelassen, dass gegen diese ehernen menschlichen Prinzipien, gegen diese ethischen Grundsätze verstoßen worden ist. Und da hat man dann noch mal mit diesem Kodex dann versucht festzuschreiben… Und Nürnberg eben insofern auch, weil Nürnberg ja auch der Ort war, an dem die Nazis eine ganz besondere…, ja einen ganz besonderen Kult aufgezogen hatte. Nürnberg war die Stadt, an dem die Reichsparteitage stattgefunden haben. Es war „Großes“ an Bauwerken dort schon entstanden und noch Größeres, Bombastisches, also: Größenwahnsinnigeres möchte man sagen, ist dort dann geplant gewesen. Huldigung eines wie auch immer gearteten Rasse-Wahnsinns. Und das hat in Nürnberg stattgefunden, mit großem Pomp und und an allem Brimborium, was die Nazis damals auch instrumentalisiert haben, um die Bevölkerung in eine Stimmung zu versetzen, um sie mitzunehmen. Und dem als Gegensatz hat man dann gesagt, gerade in Nürnberg wird jetzt noch mal das Gegenteil festgeschrieben. Aber noch einmal: Es ist etwas, was eigentlich vorher schon da war und was dann auch hinterher mit den Dingen, die du erwähntest,… bzw. Einige waren vorher, andere waren hinterher. Das Genfer Gelöbnis als der Eid, den die Ärzteschaft sich selber abgerungen hat und selber abverlangt hat, in dem es darum geht, zuallererst nicht zu schaden, das Wohl des Patienten im Sinn zu haben. Und insofern ist es auch eine weitere ethische Selbstverpflichtung eines Berufsstandes zu wirklich: Hilfsbereitschaft, zu Mildtätigkeit, zu Mitmenschlichkeit. Und bei der Erklärung von Helsinki ist es ähnlich, es ist eine weitere Bestätigung in einem anderen Rahmen. Wenn ich richtig das erinnere, dann ist das in Helsinki eine Geschichte, die dann auch im Rahmen der Vereinten Nationen schon angelegt gewesen ist. Die gab es 1947 in dieser Form so noch nicht, sondern es war eine Idee die noch entstanden ist, aber es sind letztendlich eben… Damit wird klar, das ist eine Kontinuität, etwas was ewig wahr gewesen ist und wahr bleiben wird, nämlich die Gleichberechtigung der menschlichen Würde, jeder Form von Leben, menschlichem Leben. Aber letztendlich darf man sagen, die Menschlichkeit ist da etwas, was besonders geachtet wird. Und demzufolge eben sind diese Regeln, diese Festlegungen damals noch einmal kodifiziert worden. Und deswegen der Nürnberger Kodex, der sich jetzt in diesem Jahr eben zum 75 Mal jährt und wiederholt.

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:11:41] Wenn du das für diesen Blog kurz zusammenfassen solltest Mit welcher Verantwortung im humanistischen Sinn geht der Begriff Nürnberger Kodex einher? Würdest du das in einem Satz zwei Sätzen zusammenfassen können.

Uwe Alschner: [00:11:53] Mit einer Verantwortung vor der Schöpfung, vor Gott und im Leben. Mit der Verantwortung, dass wir unsere Rolle als Menschen eben nicht überschätzen dürfen, dass wir uns nicht zu Richtern über anderes Leben erheben dürfen und dass wir uns an dieser Stelle auf unsere Gleichwertigkeit und unsere Gleichartigkeit unabhängig von Rasse und sonstigen Kategorien, Hautfarbe, Glauben oder dergleichen da letztendlich berufen.

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:12:22] Danke Uwe, für deine ersten Ausführungen zum Nürnberger Kodex nach Lighthouse von Future Island sprechen wir weiter.

[00:12:28] [Musik]

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:12:38] Zurück in der Gesunden Stunde spricht Siggi Ober-Grefenkämper weiter mit Klartext Herausgeber Uwe Alschner über den Nürnberger Kodex und die Übertragung der Begrifflichkeit in die Gegenwart. Wie in der Bibel beinhaltet der Nürnberger Kodex auch zehn Gebote, in diesem Fall für die Forschung. Was sagen diese Gebote aus, Uwe?

Uwe Alschner: [00:12:59] Ich würde sie jetzt nicht „zehn Gebote“ nennen, sondern zehn Selbstverpflichtungen, zehn Maxime, zehn zehn Paradigmen, zehn Gesetze, meinetwegen auch zehn Grundsätze. Das „Gebot“ ist dann in dieser Stelle vielleicht noch mal etwas, was eben mit dem Hinweis auf „die zehn Gebote“ dann doch sehr eindeutig biblisch besetzt ist. Und ich möchte es einfach ein bisschen, ja leichter greifbar machen.

Tatsächlich ist es so, dass als allererstes ist die Freiwilligkeit für die Teilnahme an jedwedem medizinischen Versuch festgeschrieben wurde. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne auch fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben, dass sie in der Lage sein muss, und zwar frei, ohne dass sie gezwungen, genötigt, unter Druck gesetzt wird oder wie auch immer oder sonst wie überredet wird, von ihrem eigenen Urteilsvermögen Gebrauch zu machen, und dass sie auch versteht, worum es tatsächlich geht, also dass das betreffende Gebiet wirklich hinreichend kennt und versteht, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:14:14] Das heisst, es ist die prinzipielle Grundlage für alle Behandlungen im Gesundheitswesen?

Uwe Alschner: [00:14:19] Das ist die Grundlage für auch andere Behandlungen. Aber es ist vor allem mal die Grundlage für jeden Versuch. Weil wenn ich jetzt sage, ich habe anerkannte Behandlungen, die müssen auch verstanden sein und insofern auch einer Zustimmung unterliegen. Aber hier geht es ja noch mal um etwas anderes, wo wir noch in einem Stadium eines Versuches sind, wo wir etwas herausfinden wollen und ich auch da jetzt mal sagen würde: im besten Sinne vor diesem ethischen Grundsatz der Menschenwürde herausfinden wollen, was denn letztendlich dem Fortschritt, der Menschheit insgesamt dient. Und dazu kann man als Wissenschaftler, als Arzt ja auch durchaus Ideen und Vorschläge haben, um ein Problem zu lösen. Aber die Versuchsperson, an der diese Idee dann getestet wird, diese Behandlungsmöglichkeit dann getestet wird, die muss tatsächlich auch noch verstehen, was sie da letztendlich über sich ergehen lässt. Und das ist eben einer der springenden Punkte. Das ist in der Nazizeit, in Auschwitz eben überhaupt nicht der Fall gewesen. Die sind nicht freiwillig in diesen Versuchen sozusagen gewesen, sondern sie sind gezwungen worden, und sie haben im Zweifelsfall das, was da gemacht [worden] ist, auch gar nicht verstanden. Wobei sich dieses Thema mit dem „Verstehen“ auch, ja jenseits eines totalitären Aspekts dann auch eben rechtfertigen muss. Das heißt also auch für die Versuche, die seither gemacht worden sind, muss es eben diese Möglichkeit geben, dass die Versuchsperson wirklich weiß, worauf sie sich da einlässt. Der Versuch muss im Übrigen dann auch so gestaltet sein, dass es tatsächlich einen Sinn macht, „ein fruchtbares Ergebnis für das Wohl der Gesellschaft“, so heißt es in dem ursprünglichen Text, „welches auf andere Weise nicht erreicht werden kann.“ So. Der Versuch ist so zu planen, dass die Ergebnisse von Tierversuchen und naturkundlichen Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem berücksichtigt werden und dementsprechend eben nichts erprobt wird, was auch auf andere Weise erprobt werden könnte oder schon bekannt ist. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein angenommen werden kann, dass es zum Tod oder zum dauerhaften Schaden führen wird. Mit einer Ausnahme vielleicht, dass der Versuchsleiter selber auch Versuchsperson ist. Das heißt also, ein Wissenschaftler darf an sich selber testen, wenn es ein ein hohes Risiko gibt. Das ist die einzige Ausnahme, die da gemacht werden darf. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des eigentlichen Problems schon vorgegeben sind. Das heißt also tatsächlich: Es kommt auch darauf an, wie schwerwiegend das Problem tatsächlich ist, weil das letztendlich dann auch bestimmt, wie stark da Risiken in Kauf genommen werden müssen.

Und wir haben es ja hier mit einer Situation zu tun gehabt, in der von Anfang an behauptet worden ist, es sei alles ganz schlimm und ganz dramatisch, was sicherlich dazu beigetragen hat, dass die Angst hoch war und die Bereitschaft möglicherweise dadurch künstlich erzeugt worden ist, sich auf mehr oder weniger riskante Experimente einzulassen. Aber in dem Moment, wo das nicht mehr der Fall ist – und die Datenlage in vielen Ländern, die unterschiedliche Maßnahmen ergriffen haben, die legt es nahe, dass man über diesen Aspekt sehr wohl noch einmal nachdenken muss.

Was zumindest, und das ist dann auch ein weiterer Punkt, was zumindest dann für die weitere Fortdauer eines solchen Experiments, eines solchen Versuchs, einer solchen Beobachtung dann eben von großer Wichtigkeit ist.

Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Und das ist etwas, was hier jetzt in diesem Fall möglicherweise sogar auch etwas problematisch ist, weil man darunter verstehen darf und sollte, dass die Personen, die den Versuch letztendlich mit durchführen, wissen, was sie da tun. Und auch daran gibt es im Zweifelsfall Zweifel. Weil nämlich selbst auch die Mediziner, die jetzt Impfungen vornehmen, keine genaue Kenntnis von dem Stoff haben, den sie ihren Patienten, den sie den Menschen injizieren. Und auch insofern ist hier meiner Meinung nach zumindest eine Situation, die uns als Gesellschaft nachdenklich stimmen sollte.

Während des Versuches muss es aber jeder Versuchsperson freigestellt sein, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr die Fortsetzung unmöglich erscheint. Und das ist etwas Subjektives. Das heißt, da kann… Auch an dieser Stelle kann man nicht von Menschen verlangen, dass sie sich einer solchen Prozedur unterziehen müssen. Das sagt ganz klar der Nürnberger Kodex für alle Experimente. Und ein Experiment, ich wiederhole mich da, ist etwas, was noch nicht abgeschlossen ist, wo die wissenschaftliche Evaluierung noch andauert und wo eben in diesem Sinne keine sorgfältige Prüfung aller unterschiedlichen Aspekte, die in Frage kommen können, durchgeführt worden ist, sondern die erst noch andauert.

Und schließlich ist dann auch der Punkt, dass der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein muss, den Versuch abzubrechen, wenn er oder sie aufgrund der von ihm und ihr verlangten Sorgfalt, ihrer Erfahrung und des Urteilsvermögens vermuten darf/muss, dass eine Fortsetzung des Versuchs eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchspersonen zur Folge haben könnte.

So, und in dieser Hinsicht kommen dann die insbesondere auch die hohe Zahl an Nebenwirkungen zum Tragen. Und man muss auch vor diesem Hintergrund darauf hinweisen, dass in früher Zeit die Impfprogramme, Beispiel: Schweinegrippe 1976 sind nach nur… Nur. [Das ist] relativ. Jedes Menschenleben ist wertvoll. [Damals] sind… Nach 50 Todesfällen ist die gesamte Impfkampagne, die ähnlich appelativ geführt worden ist, „eine Nadel in jeden Arm“ war auch da ein Slogan, mit dem geworben worden ist. Der Präsident der Vereinigten Staaten, Gerald Ford damals, hat sich ebenfalls vor der Kamera publikumswirksam eine Nadel setzen lassen. Also es gibt da schon Parallelen. Nur damals war es eben so, dass nach 50 Todesfällen, die eben auch zunächst einmal nur im Zusammenhang im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung durchgeführt, also aufgetreten, sein mussten, dass da sofort der Versuch abgebrochen wurde. Um dann zu schauen, was ist hier eigentlich genau passiert? Das heißt, es muss eben nicht von vornherein schon bewiesen sein, dass es ursächlich ist. Es reicht, wenn eine Häufung von Ereignissen Anlass zu Sorge gibt. Und auch das ist eine der Konsequenzen aus dem Nürnberger Kodex.

[00:22:11] [Musik]

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:22:17] Liebe Hörerinnen und Hörer von OS-Radio 104,8, weiter geht es in der Gesunden Stunde mit Sigi Ober-Grefenkämper im Gespräch mit Klartext Herausgeber Uwe Alschner. Nürnberger Kodex und Corona Impfung. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Seit Wochen werden darüber Diskussionen geführt. Hierzu möchte ich zunächst als Beispiel Teile eines Newsletters des Bayerischen Rundfunks vom 9.12.2021 vorlesen:

Textanfang: „Vor 75 Jahren ist der Nürnberger Codex im Laufe des Nürnberger Prozesses entstanden. Heute behaupten zahlreiche Impfgegner, die gegen eine Corona -Impfpflicht protestieren, der Nürnberger Kodex werde verletzt, ziehen gar Parallelen zum NS-Regime. Doch das stimmt nicht. Die Vergleiche sind völlig irreführend und deplatziert, sagt Medizinethiker an der Uni Erlangen, Andreas Frewer. 1946 standen mehrere hochrangige Mediziner und Gesundheits-Beamte vor Gericht, weil sie im NS-Regime brutale und tödliche Experimente an KZ-Gefangenen durchgeführt hatten, ohne deren Einwilligung. Während des Ärzte-Prozesses wurde der Nürnberger Kodex erarbeitet, ein ethisches Manifest. Er besagt, dass jede Versuchsperson freiwillig dem medizinischen Experiment zustimmen muss. Die freiwillige Zustimmung ist in der Medizinethik der Kernbegriff, sagt Frewer. Alle Probanden, die an klinischen Studien teilnehmen, werden vorher genau aufgeklärt und sind sich bewusst, was sie tun. Erst dann sei Forschung ethisch gerechtfertigt, so Frewer. Basierend auf dem Kodex und weiteren darauf aufbauenden Deklarationen hat sich zudem die Ethikkommission in der Medizin entwickelt, also die Gremien, die Forschung an Menschen evaluieren und die Probanden schützen. Im Zuge der Corona-Impfungen und einer Impfpflicht davon zu sprechen, dass der Nürnberger Kodex verletzt wird, passt nicht. Denn die Corona-Impfungen gehen bereits auf sorgfältige wissenschaftliche Untersuchungen zurück, betont Frewer. Mehrere 1000 Menschen haben freiwillig an Studien zu Risiken und Wirkung der Corona-Impfung teilgenommen. Und auch diesen Studien gingen Versuche an Tieren voraus, damit die Studienteilnehmer keinen größeren Schaden erleiden. Erst nach den Studien erfolgte die Zulassung der Impfstoffe durch die Arzneimittelbehörde. Von einem Massen-Experiment durch Impfpflicht kann nicht gesprochen werden, da die Impfstoffe bereits vielfach getestet wurden.“ Textende.

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:24:45] Uwe Es heißt nach… Ich zitiere: Nach sorgfältigen wissenschaftlichen Untersuchungen erfolgte die Zulassung der Impfstoffe durch die Arzneimittelbehörden. So lautet das im Newsletter des Bayerischen Rundfunks, den ich gerade vorgelesen habe. Ist das tatsächlich so, dass ich mich auf den Text so berufen kann, so eine Aussage treffen kann?

Uwe Alschner: [00:25:08] Ob du das kannst? Ob du das möchtest? Das weiß ich nicht, das überlasse ich dir. Ich betrachte dieses.. Das ist ja nur ein Beispiel. Ähnliche Stellungnahmen, ähnliche Berichte gibt es in vielen Medien. Da Betrachte ich es tatsächlich als sehr bedauerlichen Fall von ja… Ich muss tatsächlich fast sagen: von Irreführung der Öffentlichkeit, weil das, was da in diesem Beitrag behandelt und gesagt wird, tatsächlich teilweise Dinge behauptet, die nicht notwendigerweise das Problem sind. Und die ich auch so nicht – ich persönlich jetzt nicht gehört habe. Also wenn da gesagt wird, dass da Leute Bedingungen, Bezüge zum Holocaust herstellen, das habe ich in dieser Form jetzt als solches so nicht gehört, außer dass es einen Hinweis auf den Nürnberger Kodex gibt..

Mit dem Thema Holocaust muss man sehr sensibel umgehen. Und da will ich nur eins noch mal dazwischen sagen: Es geht ja eben nicht dabei darum, dass es keine Vergleiche geben darf. Da hat es vor nicht allzu langer Zeit einen sehr interessanten Fall gegeben, wo in Amerika vor der Corona-Zeit 2019 das Holocaust Memorial das behauptet hat und das gefordert habe, dass man es aus Respekt vor den Opfern unterlassen möge, jedwede Vergleiche anzustellen, denn das verbiete sich Anbetracht des Schreckens. Und dem haben dann in einem Offenen Brief damals mehrere 100 Historiker des Holocaust. [Jüdische Historiker], nicht-jüdische Historiker, aber allesamt ausgewiesene Experten, seriöse Lehrstuhlinhaber zur Erforschung des Holocausts. Dem haben die widersprochen und haben gesagt: Nein, das würde bedeuten, man kann überhaupt gar keine Lehren ziehen. Man kann auch nicht erkennen, wo etwas problematisch wird. Vergleiche sind das Wesen einer vernünftigen und verantwortungsvollen Geschichtswissenschaft. Das heißt, in dem Maße, das wurde dann auch wörtlich gesagt, wo das Holocaust Memorial eine solche Position aufrecht erhielte, würde eine Lehre aus der Geschichte unmöglich gemacht. Und dem haben sich die Wissenschaftler damals vehement entgegengestellt.

Das ist eine Quelle, die werden wir auch in den Notizen, in den Fußnoten unserer Sendung, wenn sie hinterher nachgehört werden kann. Und man kann unsere Sendung nachhören. Auf Anchor.FM/Gesunde-Stunde haben wir ja inzwischen erst noch mal eine ganz neue Plattform. Soundcloud, Spotify. Bei mir im Blog werden wir es auch anbieten. Das heißt, das werden wir auch noch mal verlinken. Das ist ein ganz wichtiges Dokument, wo Historiker, Fach-Historiker klarstellen: Stopp! Man darf die Vergleiche nicht ausschließen. Sie sind notwendig, um gerade Abgrenzung zu betreiben.

Und insofern würde ich da jetzt mal sagen, da geht es wirklich darum, den Kern des Problems ins Auge zu nehmen. Und insofern stimmt es nicht, wenn der Bayerische Rundfunk da unter Berufung auf einen Wissenschaftler zwar, aber letztendlich dann doch sich selber vielleicht auch ein bisschen zu eigen macht, dass es nicht wahr ist, was… Dass die Studien beispielsweise vorher schon gemacht worden sein und dass es hier keine Ähnlichkeit und keine Vergleichbarkeit zum Nürnberger Kodex gibt.

[Die] gibt es, weil: es sind nach wie vor nur durch vorläufige Notfall-Genehmigung, bzw. bedingte Zulassung unter der Voraussetzung, der Annahme einer Notwendigkeit und unter der Voraussetzung, der Annahme der Ermangelung sonstiger Möglichkeiten hat man diese Zulassung erteilt. Allein das wird schon von Wissenschaftlern weiterhin in Frage gestellt. Und immer deutlicher kommt zutage, dass es tatsächlich auch sowohl in der Einschätzung der Schwere der Erkrankung des Coronavirus eine Überschätzung gegeben haben könnte, und damit eben auch die Notwendigkeit zu solchen Maßnahmen überzeichnet worden sein könnte. Ob bewusst oder unbewusst, sei mal dahingestellt. Aber das zeichnet sich jetzt eben ab: Das heißt, diese Kritik daran, die ist ganz offensichtlich legitim und auch notwendig.

Und der zweite Punkt ist eben, dass es etwas ist, wo wir jetzt eine Erprobung, also eine Anwendung eines nicht langfristig erprobten Mittels, sage ich jetzt mal: Impfung. Es ist eigentlich keine Impfung, es ist eine gentechnisch veränderte Substanz, die injiziert wird und die „Impfung“ genannt werden kann, allein deswegen, weil es in den Richtlinien zuvor so geändert worden ist. Aber ansonsten wäre es ganz klassisch eine Injektion von gentechnisch verändertem Material. Und die Langfrist-Folgen davon sind eben nicht bekannt. Das wissen auch die Hersteller, das sagen die Hersteller auch. Gerade jetzt hat sich BioNTech, glaube ich, gegenüber der amerikanischen Börsenaufsicht da erklärt, dass sie zugestehen müssen und nicht ausschließen können, dass es weitere unerwartete Nebenwirkungen gibt.

[00:29:53] Das müssen sie machen gegenüber der Börsenaufsicht, weil sie ansonsten richtig in die Haftung geraten würden, was sie momentan nicht sind, da sie durch die Notfall-Genehmigung haftungsrechtlich freigestellt worden sind und die öffentliche Hand im Prinzip diese Verantwortung und Haftung übernommen hat. Aber Fakt ist, dass die Menschen, die sich dieser Behandlung unterzogen haben, eben Teil eines Versuchs sind, der noch andauert, dessen Ergebnis also insofern nicht klar ist. Und gerade bei gentechnisch veränderten Substanzen ist die Frage, ob sich dadurch eine Veränderung in unserer menschlichen Erbsubstanz ergeben könnte. Das wurde vorher auch vehement ausgeschlossen. Es zeigt sich jetzt durch Untersuchungen, die auch in Schweden durchgeführt worden sind, dass das offensichtlich doch häufiger vorkommt als ursprünglich eben behauptet. Und damit ist es all dieser ganzen Aspekte dessen, das wir gerade besprochen haben, dass nämlich die Menschen wissen müssen, was hier passieren kann, dass sie es verstehen müssen und dass sie vor allen Dingen auch sicher sein dürfen, dass alle anderen Mittel zuvor ausgeschöpft worden sind. Und auch da wiederum gibt es eben diese Zweifel, weil andere Länder… Noch einmal, wir haben drüber gesprochen: Indien in Teilen, also Teil-Bundesstaaten von Indien, haben das anders gemacht. Mexiko hat es anders gemacht, sie haben frühe Behandlung eingesetzt, dort wird inzwischen auch geimpft. Das ist letztendlich aber auch kein Ausschlussgrund.

Es ist nur ein Aspekt, dass damit klar ist, dass es durchaus unterschiedliche Wege zum Umgang mit diesem Problem Corona-Virus gegeben hat und auch jetzt nach wie vor klar ist, dass es das hat. Und damit ist das Thema „Versuch“ genau im Sinne dessen, was der Nürnberger Kodex ist, weiterhin sehr wohl aktuell, auch wenn das mancher Wissenschaftler anders sehen mag. Das ist ja auch eine Frage, die darf dann durchaus strittig diskutiert werden, aber sie muss strittig diskutiert werden. Es muss darüber diskutiert werden dürfen, dass genau diese rechtlichen Unschärfen, diese ethischen Unschärfen eben auf der Hand liegen. Und dass das insofern ganz so einfach nicht ist, dass man sehr wohl sagen darf, das, was damals im Nürnberger Kodex festgeschrieben worden ist: keine Versuche, bei denen nicht von vornherein klar ist, dass es anders nicht geht. [Das] darf man nicht machen. Man darf keine Notfall-Zulassung dann auch nicht erteilen. Aber wenn man sie erteilt, dann muss man wenigstens anerkennen, dass es sich um einen Versuch handelt, der noch nicht abgeschlossen ist. Und insofern sich diesem Prüfungsprozess, der dann auch zu neuen Erkenntnissen eben führt, dem muss man sich unterziehen. Und im Zweifelsfall muss man dann gemäß den Vorgaben des Nürnberger Kodex einen solchen Versuch auch unmittelbar abbrechen, wenn sich zeigt, dass das schwere Nebenwirkungen, schwere unbeabsichtigte Wirkungen dann eben auch die Folge sein können.

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:32:33] Uwe nach „Never again“, unserem nächsten Musiktitel. Sprechen wir weiter und gehen in den Endspurt.

[00:32:39] [Musik]

Siggi Ober- Grefenkämper: [00:32:52] In der gesunden Stunde sprechen Siggi Ober-Grefenkämper und Klartext-Herausgeber Uwe Alschner weiter über den Nürnberger Kodex und seine Parallelen in der Gegenwart. Uwe, bei dem ganzen Informations-Wirrwarr, auf das wir gerade im letzten Block auch noch drauf eingegangen sind… Was soll man denn überhaupt noch glauben? Ich sag mal, da sagt der eine ich habe den Beweis. Der andere sagt Ich habe den Beweis. Wo gibt es Fakten oder oder wie kann ich mich informieren in dem, ich nenne es einfach mal: Gesundheits Karussell.

Uwe Alschner: [00:33:23] Ja, das will ich gleich gerne auch noch mal aus meiner Sicht beschreiben, wie ich da herangehe. Letztendlich kann man das nur, indem man sich tatsächlich umfassend informiert. Aber ich will noch mal einen Satz zu dem Aspekt sagen, den wir im vorherigen Block behandelt haben. Nämlich diesem Thema Nürnberger Kodex. Kann man den überhaupt bemühen? Darf man den Bemühen? Ging es da nicht um etwas ganz anderes? Und da wurde ja auch von diesem Wissenschaftler, von dem Herrn Frewer wurde dann ja gesagt: Beim Nürnberger Kodex standen hochrangige Mediziner und Gesundheits-Beamte vor Gericht, weil sie im NS-Regime brutale und tödliche Experimente an KZ-Gefangenen durchgeführt hatten. Das ist auch nicht die volle Wahrheit, weil es im Nürnberger Prozess um die Gräueltaten ging. In dem Ärzte-Prozess ging es um die Gräueltaten, die durch Mediziner verübt worden sind. Die sind großteils tatsächlich in Konzentrationslagern verübt worden, aber sie sind bereits ganz zu Anfang des NS-Regimes an diesen damals so bezeichneten, [mit] Anführungszeichen… Noch mal: Bei allem Respekt bitte ich jetzt, das zu verstehen. Ich zitiere jetzt hier, damit das auch krass deutlich wird: An dem, was die Nazis als „unnützes Leben“ bezeichnet hatten, [ist das] durchgeführt worden. Auch dafür standen die Mediziner vor Gericht, denn auch das war ein schwerer Verstoß gegen die ärztlichen Grundsätze, die dann mit dem Nürnberger Kodex noch einmal neu gefasst wurden und unverrückbar festgeschrieben werden sollten.

Sie sind insofern nicht festgeschrieben, unverrückbar, weil sie sich inzwischen auch immer wieder leicht weiter verändern, weil sie eben in dieser Klarheit, in der das damals in Nürnberg festgeschrieben wurde, natürlich den Interessen der Pharmaindustrie diametral entgegenlaufen.

Das haben wir auch gesprochen, weil wenn man das ernst nimmt und ich glaube, man muss es ernst nehmen, dann kann man das nicht weiterlaufen lassen, dann muss man diesen Versuch abbrechen, müsste man ihn abbrechen. Und allein daran wird deutlich, dass es natürlich auch um manifeste wirtschaftliche Interessen geht, neben all dem anderen, was da auch in Rede steht. Aber es hat eben schon vorher diese Tendenzen gegeben, dass diese doch sehr klare Formulierung des Nürnberger Kodex der Industrie ein Dorn im Auge ist, weil es die Möglichkeiten für neue Behandlungen dramatisch eingeschränkt hätte. Und so sind diese von dir auch erwähnten Nachfolge-Dokumente… Die Helsiniki-Erklärung, die ist schon deutlich weiter aufgeweicht worden. Da sind bestimmte Sachen etwas weicher formuliert und lassen der der Wissenschaft, aber eben auch damit dann der angewandten Wissenschaft, sprich: der Industrie heute weitere Möglichkeiten.

Aber noch einmal: dieser Aspekt, eben dass es etwas ist, wo insgesamt das ärztliche Versagen, das Versagen vor dem Grundsatz nicht zu schaden, den Menschen, das Wohl des Menschen im Zentrum zu haben. Die sind krass missachtet worden, lange bevor es die „Endlösung“, die Wannseekonferenz gegeben hatte. Das hat was mit Eugenik zu tun. Und diese Eugenik kommt nicht nur aus Deutschland, sie kam auch nach Deutschland, aus dem Ausland, wo sie sehr populär war, Amerika insbesondere, aber nicht nur Amerika.

Es sind, das sind Gedanken, die sich auf der ganzen Welt immer wieder finden, die sich auch heute finden bei dem, was wir Transhumanismus nennen, wo sich Menschen einbilden, dass sie in der Schöpfung herumexperimentieren dürfen, oder geradezu dazu aufgefordert sind. Und das finde ich als jemand, der sich auch als Christ versteht, der sich als gläubiger Mensch versteht, der die Demut vor der göttlichen Schöpfung hat, finde ich gelinde gesagt sehr, sehr bedenklich, dass wir das machen, zulassen, dass wir diese Stellungnahmen frei in den Medien verbreiten. Wohingegen die vorsichtigen, bedächtigen, mahnenden Rufe von Wissenschaftlern, die das ernst nehmen, was uns die Bibel aufgibt und was uns andere religiöse Texte aufgeben an Demut und an göttlichem Auftrag, das so zu nehmen, wie es geschaffen wurde, und jedes Leben zu achten und auch jeden Menschen mit „Behinderungen“ so zu achten, dass er oder sie ein Leben verdient hat. Und dass wir dazu da sind, ihnen dieses Leben so angenehm wie möglich zu machen. Und nicht dieses Leben vorzeitig zu beenden. Und nicht zu sagen: Das ist aber „nicht wert“. Das ist ja genau der Punkt. So, da sind wir heute mit der Frage natürlich erkennbar nicht, aber schon auch dieser Aspekt, dass auch dem Versuchsleiter klar sein muss, was er tut.

[00:37:55] Es sind ja auch Dinge, über die man mal nachdenken darf. Die Impfungen werden heute massenhaft verabreicht von Personen, die das, was sie da tun, nicht überblicken können, weil sie auch gar nicht wissen, was sie da genau verabreichen. Sie vertrauen darauf, dass die Hersteller ihnen das nach bestem Wissen und Gewissen geben. Es sind aber Hersteller, die ihrerseits zuvor schon mehrfach ihre fehlende Vertrauenswürdigkeit unter Beweis gestellt haben, weil sie für unethisches Verhalten zu Strafen in Milliardenhöhe schon verdonnert worden sind. Alle Hersteller, die wir jetzt hier in diesem Fall sehen, haben schwere Verfehlungen, ethische Verfehlungen, medizin-ethische Verfehlungen bereits begangen, haben das Patientenwohl missachtet, haben Therapeuten bestochen. Alles das vergessen wir hier und glauben, dass jetzt auf einmal etwas nur zu unserem Wohl geschehen muss, es gar nicht anders sein könne. Das möchte ich gerne glauben. Allein: die Vorsicht gebietet mir da etwas kritische Distanz.

Und insofern kommt mir dieser Text des Nürnberger Kodex da gerade richtig, auch als Historiker gerade richtig. Im 75. Jahr der Verabschiedung des Nürnberger Kodex finde ich, es ist etwas, was wir uns dringend uns als Gesellschaft zumuten müssen, darüber zu sprechen: Was bedeutet das? Haben wir es tatsächlich hier mit einer Situation zu tun gehabt, die so dramatisch war, dass man nicht anders hätte vorgehen können? Oder ist es etwas, wo wir mit kritischer Distanz jetzt zu einem anderen Schluss kommen müssen?

Siggi Ober-Grefenkämper: [00:39:21] Vielen Dank, Uwe, für Deine Ausführungen. Mit Impossible von James Arthur führen wir unsere Sendung fort.

[00:39:37] [Musik]

Uwe Alschner: [00:39:40] Liebe Hörerinnen und Hörer von OS-Radio 104,8, das war sie, die 49. Ausgabe der Gesunden Stunde mit den Sendeverantwortlichen Sigi Obergrefenkämper und Uwe Alschner, yours truly. Wir bedanken uns bei unserem lieben Kollegen Frank Paul für die Bereitstellung der Playlist und den Schnitt unserer Sendung. Wir bedanken uns bei den Kollegen von OS-Radio 104,8 für die Zurverfügungstellung des Sendeplatzes im Rahmen dessen, was das niedersächsische Landes-Mediengesetz vorsieht, nämlich dass Bürger kritische eigene Beiträge machen sollen, um damit zu einer Meinungsbildung in der Gesellschaft zu kommen. Und deswegen möchte ich hier noch einmal jetzt auch an dieser Stelle noch einmal betonen: Uns ist vollkommen klar, dass das, was wir hier diskutiert haben, schwerer Stoff ist, dass es etwas ist, wo man unterschiedlicher Meinung sein kann. Aber wo wir beide aus unserem tiefsten Herzen der Überzeugung sind, dass es notwendig ist, dass wir uns diese schwierigen Diskussionen zumuten, dass wir darüber nachdenken, was uns unsere Geschichte aufgibt. Gerade in solchen Situationen, wo wir Jahrestage zu solch monumentalen Ereignissen vor uns haben, müssten wir uns anschauen: Was hat das damals für eine Relevanz gehabt? Weil „Wehret den Anfängen“ bedeutet eben nicht darauf zu warten, bis das Schrecken ein Ende hat, sondern vorher einzuschreiten, damit sich etwas gar nicht erst zum Schrecken entwickeln kann.

Das bedeutet für mich jedenfalls der Satz „Wehret den Anfängen“. Damit stelle ich niemanden gleich. Ich vergleiche niemanden mit jenen Schergen, die damals dann verurteilt worden sind. Ich sehe nur Entwicklungen in unserer Gesellschaft, die, wenn wir nicht aufpassen, dazu führen könnten, dass es hinterher wieder möglich wird. Und Primo Levi, seinerseits Insasse in Auschwitz, hat gesagt: „Es ist geschehen, es kann also [- jederzeit. Das hat er nicht gesagt – aber:] es kann wieder geschehen“. Und genau darum geht es, dass wir hier diese Aspekte kritisch betrachten müssen.

Diese Sendung kann nachgehört werden auf den Plattformen, wo Sie Podcasts finden. Anchor.FM ist die neueste, wo wir vertreten sind mit der Gesunden Stunde. Spotify, Apple Podcasts, Google Podcasts und natürlich auch auf meiner Seite Alschner-Klartext.de. Wir hören uns wieder am 27. Mai 2022 zur gleichen Sendezeit. Vielen Dank für Ihr Interesse! Machen Sie es gut, bleiben Sie gesund und bleiben Sie vor allen Dingen kritisch und dem Gemeinwesen wohlgesonnen! Alles Gute!.

[Musik:] God bless you!


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Peter Ruzsicska
1 Jahr zuvor

Ende 1970 bis Mitte 1974 war ich u. a. Insasse eines sogenannten Kinderheimes, nachweislich einer Totalen Institution (nach Definition des Soziologen Erving Goffman), welche von ehemaligen Nazis bis 1981 (sic!!!) geleitet wurde.
Aus meinem persönlichen Erfahrungen weiß ich sehr klar, wie grundsätzlich fragil die staatlich unverhandelbare Garantie für die körperliche Unverletzlichkeit des einzelnen Menschen ist. Die Büchse der Pandora ist in dem augenblicklich geöffnet, wenn die Staatsgewalt signalisiert, dem einzelnen Menschen seine Grundrechte selbst in Ausnahmefällen auf Zeit zu entziehen…

Zur Erinnerung hinsichtlich Zwangsmedikationen und Zwangstherapieformen zwei Jahre vor dem ersten „Lockdown“
(Damals konnte ich die Aktualität unserer Stellungnahme nicht erahnen):

Parlamentarische Stellungnahme (Michael Köck, Peter Ruzsicska), eingelangt im Nationalrat am 23.05.2018 :

Stellungnahme zum Initiativantrag (Antrag 216/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch,
Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird)
gemäß der Einladung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (16.05.2018, PARLAMENTSDIREKTION, GZ. 13360.0060/1-L1.3/2018).

– Zitat – Anfang –
In der Vergangenheit der Kinderheim- und Heimkinderterrorregimes konnte jede medizinische Maßnahme nachweislich möglicherweise auch als willkürliche Disziplinierungsmaßnahme verwendet werden, falls sie mutmaßlich zur Disziplinierung geeignet sein könnte (z. B. durch gutachtende Ärzte der Wiener Kinderübernahmestelle KüSt). Wir betonen ausdrücklich, daß die Malariatherapie in ihrer dokumentierten Anwendung grundsätzlich im Rahmen jeglicher Disziplinierungsmaßnahmen als verwerflich zu betrachten war und ist. Das sehen wir auch in Hinblick auf zeit- bzw. unzeitgemäße medizinische Maßnahmen jeglicher Art, seien sie scheinbar freiwillig oder manipulativ nötigend. Die gleiche Auffassung teilen wir nachgerade bez. extremer Therapieformen aller Art, wie z. B. „historische“ Typhus und Elektroschocktherapie, welche leider in der derzeitigen Gesetzesvorlage nicht berücksichtigt sind, darum empfehlen wir den Kreis der Anspruchsberechtigten u. a. nicht nur dies bez. zu erweitern. Heutige Auswirkungen sozialen Drucks durch behandelnde Ärzte und/oder Gutachter in der Praxis und/oder im klinischen Bereich – um bevorzugte Therapien und Medikationen durchzusetzen, sowie tendenziöse behördliche Gefälligkeitsbegutachtungen zum Nachteil und Schaden der (beantragenden) Patienten, stellen u. a. einen neuerlichen Anfang dar, welcher sich zu extremen Auswirkungen wie in der Vergangenheit entwickeln kann und gegenwärtig akademisch kontrovers hinsichtlich historisch kontextuell (menschen)rechtlicher Geltung diskutiert wird. Zwangsmedikation bzw. Zwangsbehandlung wenn überhaupt sollte aber generell nur in einem strengstens definierten und kontrollierten Bereich möglich sein und nicht zu stetig sich verstärkender gewaltsamer staatlicher und/oder ausgelagerter struktureller Willkür führen (z. B. derzeitige Zwangsmedikation in Psychiatrien und Krankenhäusern, sowie in therapeutischen Wohngemeinschaften unter Mitverantwortung der Jugendwohlfahrt).
– Zitat – Ende –

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SN/SN_00130/imfname_695586.pdf

Buchempfehlung:
Hannah Arendt – Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft – Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft (EUROPÄISCHE VERLAGSANSTALT)
siehe daraus Kapitel 13: Ideologie und Terror (Quelle: Klaus Piper (Hrsg.), Offener Horizont. Festschrift für Karl Jaspers, München: Piper, 1952, S. 229-254.)